BonnSie dachte, er sei vom Wasserwerk: Betrüger legt 94-Jährige aufs Kreuz

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Der vermeintliche Wasserwerker gab vor, die Wasserleitungen überprüfen zu müssen. Das Symbolfoto zeigt eine ähnliche Situation. 

von Iris Klingelhöfer (iri)

Bonn/Troisdorf – Eine alte Dame (94) dachte, er sei ein Mitarbeiter des Wasserwerks – doch sie ließ einen skrupellosen Betrüger rein!

Dienstagmittag (20. Oktober) verschaffte sich der Unbekannte in der Bonner Nordstadt Zutritt zu der Wohnung der 94-Jährigen, in dem er behauptete, die Wasserhähne überprüfen zu wollen. Während er anschließend die Rentnerin im Badezimmer ablenkte, schlich sich ein Komplize durch die offen gelassene Tür in die Wohnung und durchsuchte sie nach Wertgegenständen.

Nachdem der vermeintliche Handwerker seine „Überprüfung“ beendet hatte, verabschiedete er sich. Wenige Minuten später bemerkte die 94-Jährige den Diebstahl von Bargeld und Schmuck aus ihrem Schlafzimmer.

Falscher Wasserwerker in Bonn: Auch in Troisdorf fiel eine Rentnerin (86) auf Masche rein

Erst am Montag (19. Oktober) hatten Betrüger in Troisdorf eine 86-Jährige mit fast dergleichen Masche aufs Kreuz gelegt. 

Gegen 12.30 Uhr hatte die Rentnerin die Haustür ihrer Wohnung am Pfarrer-Kenntemich-Platz zum Lüften geöffnet, als plötzlich zwei unbekannte Männer in ihrer Wohnung standen – und ihr erklärten, sie müssten die Leitungen im Bad wegen eines Wasserschadens prüfen. 

„Während einer der Männer mit der Frau ins Bad ging und sie bat, die Wasserhähne zu öffnen, gab der Begleiter vor, einen nahe gelegenen Arzt aufsuchen zu wollen“, so Polizeisprecher Burkhard Rick. Nach wenigen Minuten sei dann auch der angebliche Leitungsprüfer gegangen. 

Falsche Wasserwerker in Bonn und Troisdorf: Täter erbeuteten in beiden Fällen Schmuck

Dann die böse Überraschung für die alte Dame: Die Troisdorferin fand im Wohnzimmer ihre Schmuckschatulle offen vor – Schmuckstücke im Wert von mehreren Hundert Euro fehlten!

Die Polizei appelliert in dem Zusammenhang erneut: Lassen Sie nur Handwerker in Ihre Wohnung, die Sie selbst bestellt haben oder die von der Hausverwaltung angekündigt wurden. Das gilt auch für vermeintliche Vertreter der Stadtwerke. (iri)