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Aufwändige Beseitigung des VerwesungsgeruchsBeton-Leiche: Hausbesitzerin verklagt NRW auf 26.223 Euro

Die Eigentümerin des Hauses, in dem die Leiche von Sigrid P. entdeckt wurde, hat das Land Nordrhein-Westfalen verklagt.

Die Eigentümerin des Hauses, in dem die Leiche von Sigrid P. entdeckt wurde, hat das Land Nordrhein-Westfalen verklagt.

Bonn/Königswinter – Der „Beton-Killer“ und die eingemauerte Leiche: Es ist einer der gruseligsten Kriminalfälle der letzten Jahre – und die Folgen des Verbrechens nehmen kein Ende…

Im Oktober 2013 hatte ein 52-jähriger Gastronom aus Ittenbach die Ermittler nach sechs Jahren zum Grab seiner Frau geführt, die bis dahin als vermisst galt. Im Weinkeller des Einfamilienhauses hatte er die Leiche der 40-Jährigen Sigrid P. einbetoniert.

Nach einem Streit hatte Gerd P. seine Ehefrau am 14. Februar 2008 im Badezimmer erwürgt und die Tote einen Tag später in einen Betonsockel eingemauert, auf dem später ein Weinregal stand.

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Jetzt werden das Öffnen des schaurigen Grabs und der furchtbare Verwesungsgeruch ein Fall für die 1. Zivilkammer der Bonner Landgerichts. Denn die Eigentümerin des Hauses hat das Land Nordrhein-Westfalen auf genau 26.223, 76 Euro Schadensersatz verklagt.

Nachdem die Fahnder die Leiche am 30. Oktober 2013 aus dem Beton gestemmt hatte, habe die Polizei – so heißt es in der Klage – das Haus vier Tage lang versiegelt, ohne dass die Fundstelle, die mit Leichenflüssigkeit durchsetzt war, abgedeckt worden sei.

Außerdem sei die ausgehängte Kellertür nicht wieder eingehängt worden. Auch alle anderen Türen wären nicht geschlossen worden. So habe sich der Verwesungsgeruch im ganzen Haus, in Wänden, Böden und Möbeln festsetzen können. Ein unerträglicher Geruch!

Eine Sanierungsfirma, die den Tatort am 3. November 2013 besichtigt hat, konnte das Haus nur mit Atemschutzmasken und Schutzanzügen betreten. Der Estrich musste rausgestemmt und neu gegossen werden, auch der Putz an den Wänden wurde erneuert. Die Holzpanelen wurden mit Geruchsneutralisierer gereinigt. Der Hausrat der Familie wurde komplett entsorgt.

Das Land Nordrhein-Westfalen wehrt sich gegen den Vorwurf, die Polizei habe nicht ordentlich gearbeitet: Bei der viertägigen Spurensicherung am Tatort hätten die Polizeibeamten gar nicht verhindern können, dass der Geruch sich im Haus verbreite. Auch die Ermittler hätten den Tatort nur schon mit Atemschutzmasken betreten können.

Und so wird die Grusel-Tat um die Beton-Leiche von Ittenbach wieder ein Fall fürs Gericht.