Prozess vor ArbeitsgerichtBonnerin (22) legt sich mit großer Fitnessstudio-Kette an

Ein Mann trainiert auf einem Laufband.

Die Klägerin war in dem Bonner Fitnessstudio als 450-Euro-Kraft beschäftigt. Das Symbolfoto zeigt einen Mann, der 2013 in einem Fitnessstudio trainiert. 

Eine 22-jährige Bonnerin hat gegen ein großes Fitnessunternehmen geklagt. Dort war sie auf 450-Euro-Basis beschäftigt. 

von Iris Klingelhöfer (iri)

Bonn. Eine ehemalige Mitarbeiterin (22) der Fitnesskette FitX hat am Donnerstag (26. August) vor dem Arbeitsgericht einen Vergleich erstritten. Das Unternehmen, das bundesweit mehr als 90 Studios betreibt, muss ihr unter anderem Gehalt nachzahlen. 

Die Klägerin war seit Februar 2020 bei der Kette beschäftigt. Ob Step Aerobic, Samba oder Sixpack-Kurs – die 22-Jährige liebte nach eigener Aussage ihren 450-Euro-Job als Kursleiterin im FitX-Studio in Bonn-Duisdorf sehr. Nebenbei machte sie eine Ausbildung zur Operationstechnischen Assistentin. 

Eine Frau und ein Mann unterhalten sich.

Die 22-jährige Klägerin unterhält sich mit ihrem Anwalt Andreas Bogner, der sie vor dem Bonner Arbeitsgericht vertritt.

Bonner Arbeitsgericht: Vorheriger Gütetermin war gescheitert

Dann kam Corona. Weil auch Fitnessstudios schließen mussten, konnte die Bonnerin ab November nicht mehr arbeiten. In dem Arbeitsgerichtsprozess ging es daher auch um die Frage des Entgeldes während des Lockdowns und der Zusage, das Durchschnittsgehalt weiterzuzahlen. Ein vorheriger Gütetermin war gescheitert. „Unser Vorschlag war der Firma zu teuer“, erklärte Andreas Bogner, Anwalt der Minijobberin. 

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Als sie von dem Gütetermin nach Hause gekommen sei, habe sie ihre Kündigung im Briefkasten gefunden, erzählte die 22-Jährige später gegenüber EXPRESS. „Das war ein Schock.“

Minijobber sollen im Fitnessstudio auch Überstunden gemacht haben

Weiterer Punkt: angeblich unbezahlte Überstunden. Die Klägerin hatte bei FitX einen 450-Euro-Job und wollte dennoch 45 Überstunden angesammelt haben. Mit hörbarem Erstaunen erfuhr die Vertreterin der Beklagten, wie das mit den Überstunden in dem Duisdorfer Studio angeblich gehandhabt worden sein soll. 

Sie seien als Minijobber angehalten worden, nur bis zu maximal 25 Stunden pro Monat zu stempeln, sagte die 22-Jährige im Verfahren aus. Bei einem Stundenlohn von 18 Euro kämen sie so genau auf 450 Euro. Die Klägerin: „Der Rest kam daher auf Überstundenzettel. Das war die Anweisung unserer Studioleitung.“ 

„Wenn es handschriftliche Überstundenzettel gibt, kriege ich auch gerade schlechte Laune – aber in anderer Richtung“, meinte daraufhin die FitX-Vertreterin. Denn die Studiokräfte seien angehalten, 450-Euro-Kräfte auch nur entsprechend zu beschäftigen. 

Bonn: Beklagtes Fitnessunternehmen war zu einem Vergleich bereit

Die Beklagte zeigte sich vergleichsbereit, bot eine fristgerechte Kündigung zum 30. Juni 2021 an und war bereit, 450 Euro draufzulegen. „In Bezug auf die Überstunden schlagen wir die Zahlung eines weiteren Gehaltes vor“, so die Kammervorsitzende. Es sei hochstreitig, ob die angefallen seien oder nicht. Die Klägerin hatte zuvor ausgesagt, dass ihr Überstundenzettel aus ihrem Spind verschwunden sei. 

Am Ende verpflichtete sich das beklagte Fitnessunternehmen, der 22-Jährigen von November bis Juni eine monatliche Vergütung von 450 Euro unter Berücksichtigung bereits gezahlter Beträge zu zahlen. Außerdem erhält sie eine Abfindung von insgesamt 900 Euro und ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis. 

Der jungen Frau, der die Anspannung anzumerken war, fiel ein Stein vom Herzen. Eine Ex-Kollegin, deren Klage gegen FitX noch läuft, hatte ihr im Zuschauerraum die Daumen gedrückt.