Seit Montag gültigFitness-Studio und Booster-Impfung: Die neuen Corona-Regeln in NRW

12.01.2022, Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf: Ein Schild am Eingang zum Café Florian fordert die Gäste zum bereithalten des Impfnachweises auf.

Seit dem 13.Januar 2022 gilt in NRW die 2G+ Regel in der Gastronomie. Auf dem Foto ist ein Hinweisschild in einem Café zu sehen. 

Seit Sonntag (16. Januar 2022) gilt in Nordrhein-Westfalen eine neue Corona-Schutzverordnung. EXPRESS.de hat alle Corona-Regeln und Ausnahmen für sie in einer Übersicht zusammengestellt. 

Alles neu und gültig ab Montag (17. Januar 2022): In Nordrhein-Westfalen gilt eine neue Corona-Schutzverordnung. Die 2G-plus-Regelung wurde dabei schon gelockert. Obendrein gelten neue Quarantäne-Bestimmungen.

In NRW gibt es seit Sonntag (16. Januar 2022) neue Regeln und eine neue Corona-Test-und-Quarantäneverordnung. Die Regel-Änderungen sollen gegen die Ausbreitung der Omikron-Variante wirken. 

Corona-Regeln in NRW: 2G-plus-Regelung schon wieder gelockert

Zugleich wurde die 2G-plus-Regelung aber schon nach wenigen Tagen wieder gelockert: Von der Testpflicht für Restaurants, Kneipen, Hallenbäder und Fitnessstudios ausgenommen sind nun nicht nur Geboosterte, sondern auch geimpfte Genesene sowie doppelt Geimpfte zwischen dem 15. und 90. Tag nach der zweiten Impfung.

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Sogar ungeimpfte Genesene dürfen ebenfalls in einem gewissen Zeitraum ohne Test in NRW ins Fitnessstudio, Schwimmbad, Restaurant und Kneipe – ab dem 28. Tag ihres positiven PCR-Tests bis zum 90. Tag. Dafür gilt nur noch als geboostert, wer unabhängig vom Wirkstoff tatsächlich drei Corona-Schutzimpfungen erhalten hat.

Corona-Regeln in NRW: Alle Infos zu Quarantäne und Isolation

Folgende Regelungen gelten für Quarantäne und Isolation:

  • Infizierte: Wer durch einen offiziellen Schnelltest oder einen PCR-Test positiv getestet wurde, muss automatisch und ohne gesonderte behördliche Anordnung für zehn Tage in Isolierung. Diese kann - bei zwei Tagen Symptomfreiheit - durch Negativ-Testung auf sieben Tage verkürzt werden. Infizierte müssen ihre Kontaktpersonen der letzten zwei Tage schnellstmöglich und eigenständig informieren.
  • Kontaktpersonen: Wer mit einem Infizierten im gleichen Haushalt lebt, muss automatisch für zehn Tage in Quarantäne. Diese kann durch Frei-Testung auf sieben Tage verkürzt werden. Bei Kindern in Kindertageseinrichtungen und Schülern kann die Quarantänezeit auf fünf Tage verkürzt werden.

Wenn während der Quarantäne Symptome auftreten, wird ein PCR-Test Pflicht. Sonstige Kontaktpersonen müssen nicht automatisch in Quarantäne, sondern nur bei Anordnung des Gesundheitsamtes. Bei fehlendem oder unvollständigem Impfschutz wird eine Selbstisolierung erwartet.

Doch es gibt Ausnahmen: Eine Reihe von Kontaktpersonen muss dennoch nicht in Quarantäne.

Corona-Regeln in NRW: Das sind die Ausnahme-Regelungen

Das sind die Ausnahmen, diese Gruppen fallen unter die Ausnahme-Regelungen:

  • Geboosterte: Als geboostert gelten nur noch Menschen mit drei Corona-Schutzimpfungen. Dies gilt auch für eine Impfung mit dem Impfstoff von Johnson & Johnson.
  • Geimpfte Genesene: Wer geimpft und genesen ist, muss als Kontaktperson ebenfalls nicht in Quarantäne.
  • Doppelt Geimpfte: Nach zweimaliger Impfung entfällt die Quarantäne zwischen dem 15. und 90. Tag nach der zweiten Impfung.
  • Genesene: Sie müssen ab dem 28. Tag ihres positiven Tests bis zum 90. Tag nicht in Quarantäne.

Die neuen Corona-Regeln sind seit Sonntag (16. Januar 2022) in NRW in Kraft getreten und dementsprechend gültig. (dpa/mj)