Kampfansage an Wegwerf-Mode: Produzenten sollen zur Kasse gebeten werden.
Hersteller zur Kasse gebetenNeues Gesetz gegen Fast Fashion: Wer Müll produziert, muss zahlen

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Was wird aus alter Kleidung? Umweltminister Carsten Schneider (SPD) plant neue Regeln. (Symbolbild)
Billig-Klamotten bald teurer? Neues Gesetz nimmt Mode-Riesen in die Mangel
Bundesumweltminister Carsten Schneider (SPD) erklärt der Wegwerf-Mode den Krieg. Ein geplantes Textilgesetz soll die Produzenten von „Fast Fashion“ zur Rechenschaft ziehen. Zukünftig sollen sie für das Einsammeln und die Beseitigung ihrer Waren selbst aufkommen müssen.
„Fast-Fashion-Kleidung wird nur kurz getragen, aber macht lange Ärger. Sie überschwemmt den Markt, lässt Altkleider-Container überquellen und kann kaum Secondhand wiederverwendet oder recycelt werden“, begründet Schneider seine Initiative. Ein detaillierter Gesetzesentwurf werde zu einem späteren Zeitpunkt nachgereicht, so eine Meldung der dpa.
So sollen die Produzenten zur Kasse gebeten werden
Die Idee dahinter: Jeder, der Textilien erstmalig in Deutschland in Umlauf bringt – was auch Importeure einschließt – muss sich bei einer „Organisation für Herstellerverantwortung“ registrieren. Diese Stellen erhalten dann die Aufgabe, das Einsammeln und die Aufbereitung von Altkleidern zu organisieren. Finanziert wird das Ganze durch Gebühren, die von den Produzenten entrichtet werden.
„Wer massenhaft Wegwerf-Klamotten bei uns auf den EU-Markt bringt, soll auch für die flächendeckende Sammlung und eine sinnvolle Verwertung bezahlen“, betont Schneider. Dies schließe ausdrücklich auch günstige Importe aus China mit ein. Die Kosten für die Unternehmen richten sich nach dem Umfang und der Wertigkeit ihrer Produkte. Die einfache Regel: Je größer die Stückzahl und je schlechter die Qualität, desto höher fallen die Abgaben für den Produzenten aus.
Die schockierende Müll-Bilanz in Deutschland
Wie dringend eine solche Regelung ist, untermauern alarmierende Daten: Das Statistische Bundesamt gibt an, dass die Menge an Kleider- und Textilmüll aus privaten Haushalten hierzulande von 2013 bis 2023 um 55 Prozent zunahm. Das entspricht einem Aufkommen von circa 175.000 Tonnen. Auf jede Person entfielen damit zuletzt ungefähr zwei Kilogramm solcher Abfälle.
Im Gegenzug ist auch eine Belohnung für nachhaltiges Handeln vorgesehen. Ein Produzent muss weniger zahlen, wenn seine Artikel langlebig, reparaturfreundlich und gut recycelbar sind. Je umweltverträglicher das Produkt, desto niedriger fällt die Abgabe aus.
Kritik von Umweltschützern: Nur ein „zahnloser Tiger“?
Allerdings sehen Naturschützer genau an dieser Stelle einen entscheidenden Haken. Für die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sind die Entwürfe eine „zahnlose Regelung“. Viola Wohlgemuth von der DUH bemängelt, dass ohne verbindliche gesetzliche Standards für Umweltfreundlichkeit jede Organisation ihre eigenen Maßstäbe definieren könnte.
Ihre Befürchtung: „Das Ergebnis wird ein gnadenloser Unterbietungswettbewerb, bei dem es nicht um Umweltschutz geht, sondern um die billigste Abfallentsorgung.“ Laut DUH ist die Initiative eine vertane Gelegenheit. Das jetzige System, bei dem Textilien schlicht zu Müll werden, würde dadurch nur noch weiter verfestigt. Wichtig zu wissen: Second-Hand-Shops und Kleiderkammern sind von den neuen Bestimmungen ausgenommen. (red)
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