Ein 26-Jähriger aus der stadtbekannten Leverkusener Großfamilie verhält sich vor Gericht wenig klug.
Stadtbekannte Großfamilie aus NRWRespektloser Auftritt vor Gericht – Anwalt weist seinen Mandanten in die Schranken

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Der Angeklagte muss sich wegen mehrerer Vergehen vor dem Amtsgericht Leverkusen verantworten. (Symbolfoto)
„Sie guckt mich immer an beim Reden!“ Mit diesem Satz fährt Luigi G. (Name geändert) der Staatsanwältin im Amtsgericht Leverkusen mitten in ihr Plädoyer. Die Richterin muss ihm daraufhin ein paar deutliche Worte sagen.
Der Zwischenruf verrät einiges über den Angeklagten. Regeln hinzunehmen, fällt ihm schwer. Hier im Saal bleibt ihm aber nichts anderes übrig.
Anwalt muss während Verhandlung immer wieder wie ein Erzieher auf Angeklagten einwirken
Sein Anwalt Frank Bayer musste schon während der Verhandlung immer wieder fast wie ein Erzieher auf den 26-Jährigen einwirken. Der junge Mann gehört zur stadtbekannten Leverkusener Großfamilie. Jetzt schaut Bayer kurz hilfesuchend nach oben an die Decke.
Dann erklärt er seinem Mandanten in klaren, einfachen Worten, wie es in einem Strafprozess nach dem Ende der Beweisaufnahme weitergeht: „Ruhe! Erst redet die Staatsanwältin! Dann ich! Dann Du.“ Bevor die Staatsanwältin weitermacht, stellt sie noch etwas klar: „Herr G., wir sind alle nur wegen Ihnen hier und nicht freiwillig!“
Bei Luigi G. hat sich einiges angesammelt. Mehrere Straftaten sind in einer einzigen Anklage gebündelt. Da ist zum einen eine sexuelle Belästigung: Betroffen war eine junge Bedienung im Café Extrablatt. Zum anderen geht es um Widerstand bei einer Personenkontrolle am Konrad-Adenauer-Platz.
Dort soll es derart hysterisch zugegangen sein – mit Körperverletzungen und einer Spuck-Attacke auf eine Polizistin –, dass Luigi G. am Ende unter heftigem Gezeter und Gejammer im Keller des Polizeipräsidiums in Köln landete. Im Gerichtssaal sahen sich Prozessbeteiligte und Zuschauer dazu Videos an. Darauf wird so laut gebrüllt, so oft beleidigt, gehupt und gejammert, dass man allein vom Zusehen Kopfschmerzen bekommen konnte.
Und das ist noch nicht alles. Beim dritten Vorwurf geht es um Streit unter Nachbarn in einem Mehrfamilienhaus in Küppersteg. Der Angeklagte soll seinen Nachbarn eines Nachts in dessen Wohnung aufgesucht haben. Dort soll er ihm mit einem massiven Kerzenständer eine Platzwunde an der Oberlippe zugefügt haben. Anlass war Lärm. Im Raum steht der Vorwurf der gefährlichen Körperverletzung.
Die Staatsanwältin findet in ihrem Plädoyer klare Worte: „Sie reagieren immer dann aggressiv, wenn Ihnen Grenzen gesetzt werden. Man muss aber auch einfach mal seine Jacke nehmen und gehen.“
Massiv respektlos sei das Verhalten des 26-Jährigen gewesen, als am Konrad-Adenauer-Platz in Manfort seine Personalien festgestellt wurden. Luigi G. soll kurz vorher in eine Schlägerei mit einer Gruppe verwickelt gewesen sein. Die spielte sich in der italienischen Bar in der Ladenzeile ab, die parallel zur Autobahn liegt. Im aktuellen Verfahren zählt aber allein sein Widerstand, nicht die Prügelei. Denn wegen der Schlägerei hat niemand Anzeige erstattet.
Aufnahmen der Körperkameras der Polizisten sind starke Beweismittel
Die Aufnahmen der Körperkameras der Polizisten sind starke Beweismittel. Sie sind aber auch lehrreich. Wer sie sich anschauen muss, bekommt eine Ahnung davon, unter welchem Stress Ordnungskräfte im Job stehen. Luigi G. steigerte sich während des Einsatzes in eine kaum berechenbare Stimmung hinein. Mal war er hochaggressiv, mal beleidigend, dann wieder jammerte er elend. Dazu brüllten weitere Familienmitglieder herum, die Lage wurde unübersichtlich. Schon bald rückte die Polizei mit vier Streifenwagen an. Luigi G. wurden Fesseln angelegt – und da verlor er erst recht die Fassung.
Verteidiger Bayer hielt dagegen: Sein Mandant sei zwar bei der vorangegangenen Schlägerei dabei gewesen, womöglich als Opfer. Er habe sich aber nichts zuschulden kommen lassen. Gefesselt worden sei er trotzdem. Bayer regte ein mildes Urteil an. Die Staatsanwältin forderte für den 26-jährigen Sozialhilfeempfänger zweimal elf Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung, da seine Vorstrafen noch nicht allzu schwer wiegen. Wie die Richterin das sieht, bleibt abzuwarten: Das Urteil wird in der kommenden Woche verkündet. (red)

