Beach am Otto-Maigler-SeeSchild macht klare Ansage: „Bei Zuwiderhandlung ist der Badetag umgehend vorbei“

Blick auf das Gelände vom Otto-Maigler-See in Hürth (Archivfoto)

Blick auf das Gelände vom Otto-Maigler-See in Hürth (Archivfoto)

Im Beach-Club am Otto-Maigler-See in Hürth gilt ein Cannabis-Verbot, auch Shishas sind nicht erlaubt. 

von Matthias Trzeciak  (mt)

Viele Kölner und Kölnerinnen zieht es bei der Hitze an die beliebten Baggerseen in Köln und der Umgebung.

Auch der Otto-Maigler-See in Hürth lockt viele Sonnenhungrige an – zum Relaxen am weißen Badestrand. Während an den öffentlichen Badestellen am Fühlinger See oft ein süßlicher Cannabis-Geruch in der Luft liegt, wird am Otto-Maigler-See hart gegen das Joint-Rauchen vorgegangen.

Schilder im Eingangsbereich weisen darauf hin: „Der Konsum von Cannabis ist ab hier verboten!“ Weiter heißt es: „Bei Zuwiderhandlung ist der Badetag für Sie umgehend vorbei.“

Mit diesem Schild wird am Otto-Maigler-See in Hürth auf das Cannabis-Verbot hingewiesen.

Mit diesem Schild wird am Otto-Maigler-See in Hürth auf das Cannabis-Verbot hingewiesen.

Die Bad-Betreiber machen hier von ihrem Hausrecht Gebrauch. Während der Cannabis-Konsum in der Öffentlichkeit offiziell erlaubt ist, sind Joint-Raucher im Hürther Strandbad unerwünscht.

Auch das Shisha-Rauchen ist auf dem Gelände verboten. Dazu schreibt der Betreiber auf der Webseite: „Das Mitbringen und Rauchen von Shishas ist auf dem gesamten Gelände untersagt. Am Eingang führen wir stichprobenartig Taschenkontrollen durch.“

Viele Badegäste – vor allem die mit Kindern anreisen – dürften die strengen Regeln befürworten.


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