Zwei Jahre nach dem Unfalltod zweier Freunde hat der Prozess vor dem Amtsgericht Euskirchen stattgefunden. Nach acht Stunden fiel ein Urteil.
Prozess nach Rosenmontags-DramaFreunde (†18, †20) tot: Nach acht Stunden fiel das Urteil

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Nach dem Tod der beiden Freunde wurden an der L163 bei Weilerswist Kreuze aufgestellt und Blumen niedergelegt. Das Foto wurde am 14. März 2024 gemacht.
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Vor zwei Jahren haben sie ihre Söhne verloren. Zwei Jahre voller Trauer und der quälenden Frage nach dem „Warum“. Warum endete eine Karnevalsfeier für zwei Freunde (†18, †20) an Rosenmontag 2024 mit dem Tod?
Vor dem Amtsgericht Euskirchen musste sich am Mittwoch, 4. Februar 2026) der mutmaßliche Todesfahrer (heute 35) wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen verantworten. Angehörige der Opfer hofften auf Antworten. Sie traten bei dem Prozess als Nebenkläger auf.
Nach dem Unfalltod zweier Freunde: Andrang bei Prozess in Euskirchen
Im Amtsgericht war extra ein großer Saal reserviert worden. Das Interesse war groß. Es sei viel Publikum da, sagte Amtsgerichtssprecher Daniel Radke kurz vor Prozessbeginn gegenüber EXPRESS.de. Dem Angeklagten wurde vorgeworfen, dass er den schrecklichen Unfall hätte vermeiden können.
Nach fast achtstündiger Verhandlung fiel schließlich ein Urteil: schuldig. Der 35-Jährige wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 150 Tagessätzen á 50 Euro verurteilt. Er gilt somit als vorbestraft. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig laut „Kölner Stadt-Anzeiger“.
Das Todesdrama passierte in der Nacht zum 12. Februar 2024, als die beiden Freunde auf dem Heimweg von einer Karnevalsfeier waren. Sie wurden auf der L163 zwischen Weilerswist und Metternich vom VW Polo GTI des Angeklagten erfasst und so schwer verletzt, dass sie starben.
Laut Anklage soll der 34-Jährige mit Abblendlicht in einen Überholvorgang gefahren sein. Hätte er das Fernlicht eingeschaltet, so der Vorwurf, hätte er die jungen Männer auf der Straße gesehen. Oder er hätte bei Abblendlicht langsamer fahren müssen.

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Der VW Polo GTI des Beschuldigten wurde bei dem folgenschweren Unfall in der Nacht zum 12. Februar 2024 schwer beschädigt. Dahinter der Audi, den der Polofahrer zuvor überholt hatte.
Die späteren Opfer waren alkoholisiert zu Fuß auf der Straße unterwegs. Unmittelbar vor dem tödlichen Zusammenstoß soll der Angeklagte beschleunigt und einen Audi, der vor ihm mit circa 50 km/h unterwegs war, überholt haben. Dort sind 100 km/h erlaubt, auch gibt es kein Überholverbot.
„Sie hätten dort nicht überholen dürfen, weil es nicht gefahrlos möglich war. Zudem war es völlig grundlos“, so die Amtsrichterin am Mittwoch in der Urteilsbegründung.


