Abo

+++ EILMELDUNG +++ Bahn-Frust in Köln Weichenstörung dauert an – Ende nicht absehbar

+++ EILMELDUNG +++ Bahn-Frust in Köln Weichenstörung dauert an – Ende nicht absehbar

Widerstand in EitorfBetrunkener Fahrer (39) spuckt um sich

Ein Polizeiauto in der Nacht. (Symbolfoto)

Ein Polizeiauto in der Nacht. (Symbolfoto)

Ein 39-jähriger Mann soll in Eitorf betrunken für Chaos gesorgt und die Polizei attackiert haben.

Am Montagnachmittag (8. Dezember) ist es in Eitorf zu einem wilden Polizeieinsatz gekommen. Ein Verkehrsteilnehmer meldete gegen 15.55 Uhr einen grauen Kastenwagen, der in Schlangenlinien fuhr und andere massiv gefährdete.

Laut des Zeugen mussten mehrere Autos im Gegenverkehr stark abbremsen. Ein Fußgänger konnte sich nur durch einen Sprung zur Seite retten, um eine Kollision zu verhindern.

Mann (39) beleidigt Polizisten und Polizistinnen

Eine Streifenwagenbesatzung entdeckte den Ford kurz darauf auf einem Supermarkt-Parkplatz an der Straße "Im Auel". Schon beim Herantreten rochen die Polizistinnen und Polizisten laut eigenen Angaben den Alkohol. Im Fahrzeuginneren: mehrere Flaschen mit alkoholischen Getränken.

Der 39-jährige Fahrer, der keinen festen Wohnsitz in Deutschland hat, reagierte sofort aggressiv, unkooperativ und beleidigte die Einsatzkräfte. Den Vorwurf, betrunken gefahren zu sein, stritt er ab.

Fahrer will flüchten und spuckt um sich

Als der Mann für eine Blutprobe zur Wache gebracht werden sollte, eskalierte die Situation. Er versuchte, den Wagen wieder zu starten und zu flüchten. Die Polizistinnen und Polizisten mussten ihn mit „einfacher körperlicher Gewalt“ aus dem Auto holen. Im Streifenwagen spuckte der Mann derart um sich, dass ihm zusätzlich zu Handfesseln eine Spuckhaube angelegt wurde.

Auf der Wache wurde ihm eine Blutprobe entnommen. Ermittlungen ergaben zudem, dass der 39-Jährige, der bereits polizeibekannt ist, keine gültige Fahrerlaubnis besitzt und den Wagen unerlaubt fuhr. Er wurde vorläufig festgenommen und muss sich nun wegen Straßenverkehrsgefährdung, Unterschlagung, Beleidigung, unbefugten Gebrauchs eines Fahrzeugs, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.