Ein knallhartes Urteil des Oberlandesgerichts Köln lässt die 90-jährige Irmintraut Fuchs verzweifeln. Sie fürchtet, bald wieder auf ihrem eigenen Grundstück eingesperrt zu sein. Denn der einzige Weg zu ihrem Haus gehört dem Nachbarn.
Der Horror von Bergisch GladbachArme Irmintraut (90) bald wieder eingesperrt

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Auf unserem mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz erstelltem Symbolbild sitzt eine Seniorin einsam in ihrem Haus.
Das Urteil des Oberlandesgerichts Köln ist ein Schlag ins Gesicht für Irmintraut Fuchs. Auf knapp 13 Seiten wird ihre Berufung zurückgerufen, das Schreiben liegt dem „Kölner Stadt-Anzeiger“ vor. Die Seniorin muss die gesamten Kosten des Verfahrens tragen. Eine Revision? Nicht zugelassen! Das Urteil ist knallhart und vollstreckbar.
Für die 90-Jährige bricht eine Welt zusammen. „Ich lebe jetzt jeden Tag in der Angst, dass der Weg wieder dicht gemacht wird“, sagt sie.
Doch wie konnte es so weit kommen? Der Fall, der über die Region hinaus für Schlagzeilen sorgt, ist kompliziert. Frau Fuchs wohnt in einem Haus, für das es nie eine Baugenehmigung gab. Der einzige Weg zu ihrem Grundstück gehört zum Teil einem Nachbarn – und der will ihn nicht zur Verfügung stellen. Weil das Haus ein Schwarzbau ist, greift auch kein „Notwegerecht“. Juristisch scheint die Sache klar.
Doch viele Menschen können das nicht verstehen. Das Haus der Seniorin ist viel älter als das des Klägers, den Weg gibt es seit Ewigkeiten. Das geltende Recht, so scheint es, passt einfach nicht zu diesem tragischen Einzelfall.

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Irmintraut Fuchs vor längerer Zeit vor dem Zaun, der sie in ihrem Haus einsperrt
Immer wieder werden Vorschläge gemacht: Kann die Stadt das Haus nicht nachträglich genehmigen? Doch wie soll eine Behörde ein Haus ohne gesicherten Weg genehmigen? Eine Katze, die sich in den Schwanz beißt. Eine andere Zufahrt wäre technisch möglich, aber extrem teuer – für die Gerichte kein Grund, den Nachbarn zu belasten.
Die letzte juristische Hoffnung wäre eine „Nichtzulassungsbeschwerde“ beim Bundesgerichtshof. Doch die Hürden sind hoch. Besonders bitter: Das Gericht hatte eine gemeinsame Lösungssuche vorgeschlagen, doch die Gegenseite lehnte rundweg ab. Ein Happy End scheint in weite Ferne gerückt. (red)