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A1 Richtung KölnGericht erklärt Blitzer-Fotos für ungültig

Fahrzeuge passieren an der Autobahn A1 einen sogenannten „Enforcement Trailer“, eine mobile Anlage zur Geschwindigkeitsmessung.

Copyright: Bernd Thissen/dpa

Fahrzeuge passieren an der Autobahn A1 einen sogenannten „Enforcement Trailer“, eine mobile Anlage zur Geschwindigkeitsmessung.

Zahlreiche Autofahrer tappten an einer Bodenwelle auf der A1 in die Falle. Ein Gerichtsurteil sorgt jetzt für Aufsehen.

Jahrelang wurde auf der A1 bei Weilerswist regelmäßig geblitzt. Tempo 80 galt dort wegen einer Bodenwelle. Wer schneller unterwegs war, bekam Post. Doch genau diese Messungen sorgen jetzt für Ärger.

Denn das Amtsgericht Euskirchen hält die zugrunde liegende Geschwindigkeitsbegrenzung offenbar nicht für rechtens. Seit April 2026 gilt an der Stelle kein Tempo 80 mehr. Das Pikante: Die Bodenwelle ist nach Angaben von Rechtsanwalt Oliver Menke noch immer da.

Blitzer auf der A1 war laut Gericht unzulässig

Menke von der Euskirchener Kanzlei Züll, Hermans und Schlüter wollte deshalb genauer wissen, warum jahrelang geblitzt wurde. Er brachte mehrere Fälle vor das Amtsgericht Euskirchen. Seine Argumentation: Wenn sich an der Straße nichts Wesentliches verändert hat, warum braucht es dann plötzlich kein Tempolimit von 80 km/h mehr?

Die Autobahn GmbH hatte zuvor mitgeteilt, dass das Tempolimit an dieser Stelle nicht notwendig gewesen sei. Damit war die entscheidende Frage auf dem Tisch. Und die Richterin folgte nach Angaben Menkes seiner Argumentation. Die Folge: In den vor Gericht verhandelten Fällen wurden die Bußgeldbescheide verworfen.

Für betroffene Autofahrer klingt das zunächst nach einer guten Nachricht. Doch damit ist die Sache nicht für jedes Blitzer-Opfer erledigt.

Denn entscheidend ist, ob rechtzeitig Einspruch gegen den jeweiligen Bußgeldbescheid eingelegt wurde. Wer den Bescheid akzeptiert hat und ihn rechtskräftig werden ließ, kann nicht einfach nachträglich sein Geld zurückfordern. (red)