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Vor 70 Jahren in KölnSie kriegt Deutschlands letzte Todesstrafe – und hat Riesenglück

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Irmgard Swinka vor Gericht in Köln: Ihre Todesstrafe musste sie letztlich nicht verbüßen.

Köln – Irmgard Swinka tötet aus Habgier, sie ist die berüchtigtste Giftmörderin der deutschen Nachkriegsgeschichte. Vor dem Kölner Landgericht am Appellhofplatz wird die damals 37-Jährige am 7. Mai 1949 zum Tode verurteilt. Damit ist sie der letzte Mensch in Deutschland, der mit der Todesstrafe belegt wird. Doch sie hat Glück: Nur einen Tag später wird die Todesstrafe in Deutschland abgeschafft. Nun muss Swinka lebenslang in den Knast.

Die Serviererin bringt in nur zwölf Monaten fünf Menschen um. In der Maske der barmherzigen Samariterin reicht sie ihren kränkelnden Opfern zur Schmerzlinderung Kaffee oder Tee, dem sie tödlich wirkende Medikamente zugesetzt hat.

Oder bietet mit Gift getränkte Zigaretten an. Dann, wenn die Vergifteten leblos da liegen, stürzt sie sich auf die Beute, plündert Schubladen, Schränke und Koffer aus, rafft Geld, Schmuck und Lebensmittelkarten zusammen, oft auch ganz wertlose Dinge.

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Irmgard Swinka macht ihren entscheidenden Fehler

Ein Opfer fordert sie auf, zu schreiben: „Ich habe das Leben satt. Lasst es Euch gutgehen. Mir geht es gut. Minna S.“ Minna gehorcht, kreidebleich. Dann bricht sie zusammen. Die Swinka schleift ihr Opfer zum Bett, legt den „Abschiedsbrief“ daneben und räumt die Wohnung aus. Es ist ihre perfideste Tat – und ihr größter Fehler. Denn Minna S. wird in letzter Minute gerettet, gibt den entscheidenden Hinweis auf die Giftmörderin. Zu spät allerdings für ihr letztes Opfer, die Kölnerin Helene S. († 63): Die Frau aus Mülheim trinkt am 23. Juni 1948 den tödlichen Cocktail aus Noctal-Tabletten und Morphium, den ihr die Swinka als „Vitamintrunk“ reicht.

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Auch im EXPRESS ein großes Thema: der Prozess gegen Irmgard Swinka (M.).

Knapp drei Wochen später wird Swinka in einem Zug in der Nähe von Hamm von einer Hausfrau erkannt und von der Polizei festgenommen: abgehetzt, bleich, hohlwangig, mit zittrigen gelben Nikotinfingern.

Irmgard Swinka will sich dem Teufel verschrieben haben

In Bonn wird sie in U-Haft genommen und ängstigt ihre drei Zellengenossinnen: „Ich habe mich dem Satan verschrieben“ schreit die 36-Jährige wieder und wieder und beschreibt den „Herrscher des Bösen“ als einen „Knochenmann mit langen, klappernden Beinen und einem wackeligen Kopf“.

Eine Anstaltsbeamtin, die das Unfug nennt, schreit sie an: „Ich sage dem Satan nur ein Wort, dann wird er auch Ihnen erscheinen und Sie werden nicht mehr zweifeln!“ Sechs Nächte und fünf Tage verbringt die gebürtige Berlinerin in Bonn in Haft, dann wird sie in den Kölner Klingelpütz verlegt.

Giftvorrat von einem ehemaligen SS-Sanitäter bekommen

Ihren Giftvorrat hat die mehrfach wegen Diebstahls verurteilte Frau 1947 in einem Flüchtlingslager von einem ehemaligen SS-Sanitäter bekommen. Danach fährt sie mit der Bahn kreuz und quer durchs Land, steigt mal hier, mal da aus, erschleicht sich das Vertrauen alleinstehender älterer Frauen und raubt sie aus.

40 Opfer überleben ihre Anschläge. In Berlin, Lüneburg, Brandenburg, Gießen und Köln sterben fünf Frauen.

Chef der Mordkommission empfängt Swinka in Köln

1948 wird die Mörderin gestoppt. Als der Chef der Kölner Mordkommission vor sie tritt, trägt die Swinka ihr Hündchen Texas auf dem Arm. „Na, Frau Swinka, hat ihr Hund die Reise gut überstanden?“, fragt der Kommissar und reicht ihr eine Zigarette. „Sie waren doch sicher schon mal in Köln ...“

Am 21. April 1949 beginnt am Kölner Schwurgericht der Prozess gegen Swinka. 235 Zeugen und 40 Sachverständige sind geladen. Am Ende verurteilt das Gericht Irmgard Swinka zur Todesstrafe. Ihre „Gespräche mit dem Satan“ und ihre religiösen Neigungen seien nur vorgetäuscht gewesen, weil die Mörderin als nicht zurechnungsfähig und damit als nicht verantwortlich für ihre Verbrechen gelten will.

Mit 74 Jahren aus dem Gefängnis entlassen

Ihre Zelle teilt sie mit den Wellensittichen „Bubi“ und „Mekki“. 38 Jahre lebt sie dort, stellt immer wieder Gnadengesuche. Als die 71-Jährige 1983 zum wiederholten Male ein Gnadengesuch stellt, wird dieses abgelehnt: Es bestünden „nicht nur theoretische Zweifel“, Swinka könnte nach 35 Jahren Gefängnis in Freiheit doch noch einmal straffällig werden – obwohl sie sich bei zahlreichen Hafturlauben nichts hatte zuschulden kommen lassen.

Dann wird sie von Ministerpräsident Johannes Rau begnadigt. Mit 74 Jahren kommt sie unter dem falschen Namen „Witwe Moser“ in ein Altenheim bei Aachen. „Irmchen“ nennen sie ihre Mitbewohner. Im Oktober 1988 stirbt die Swinka an Herzversagen. Von den 76 Jahren ihres Lebens hat sie genau die Hälfte hinter Gittern verbracht.