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Kurz vor VerjährungKölner bekommt Corona-Knöllchen – viele weitere werden jetzt erst verschickt

Ein Kölner bekommt nach fast zwei Jahren einen Bußgeldbescheid vom Ordnungsamt – jetzt wird er zur Kasse gebeten. Das Foto zeigt Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes bei einer Silvester-Kontrolle in Köln.

Ein Kölner bekommt nach fast zwei Jahren einen Bußgeldbescheid vom Ordnungsamt – jetzt wird er zur Kasse gebeten. Das Foto zeigt Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des Ordnungsamtes bei einer Silvester-Kontrolle am 1. Januar 2022 in Köln.

Die Corona-Regeln sind so gut wie verschwunden, doch einige Vergehen werden auch jetzt noch vom Ordnungsamt geahndet. So erging es auch einem Kölner, denn der wird jetzt zur Kasse gebeten. 

von Philipp Meckert (pm)

Fassungslosigkeit, Ärger, Wut: Weil er mit Kumpels in der Südstadt an einem Stromkasten stand, soll ein Kölner 278,50 Euro zahlen. Es klingt wie Post aus einer anderen Welt, die einen 54-Jährigen erreichte. Aber die Knolle kam pünktlich: Nur vier Tage vor Verstreichen der zweijährigen Verjährungsfrist macht das Ordnungsamt Ernst.

Das mehrseitige Schreiben der Bußgeldstelle aus dem Amt für öffentliche Ordnung liegt EXPRESS.de vor. Der Vorwurf, gegen die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus verstoßen zu haben, wird nach einer mehrzeiligen Auflistung von Paragrafen des Infektionsschutzgesetzes mit dem spontanen Zusammentreffen auf der Kurfürsten-/Ecke Alteburger Straße begründet.

Kölner Ordnungsamt kassiert Bußgeld ein – kurz vor Verjährung

Es habe sich, so die weiteren Vorwürfe, nicht um Angehörige des eigenen Hausstands gehandelt, zudem sei der vorgeschriebene Mindestabstand nicht eingehalten worden. Neben der brutalen Geldbuße von 250 Euro verlangt die Stadt auch noch 25 Euro Gebühr für die Kosten des Verfahrens und 3,50 Euro für die Auslagen, das Knöllchen auf den Weg zu bringen. Zeugen und Anzeigenerstatter: Das Duo vom Ordnungsamt, das damals auf Streife war.

Damals – da war Köln eine andere Welt. Die Corona-Infektionslage hatte sich extrem verschärft, die Anspannung und Unsicherheit war groß, alles stand im Zeichen von Maske, Impfungen und positiven Tests.

In der Altstadt, am Dom und Rudolfplatz kam es zu Protesten und Krawallen gegen die Corona-Maßnahmen und weiteren Gegendemos. Im April wurden dann großflächige und wochenlange Ausgangssperren angeordnet, die Innenstadt war über weite Strecken menschenleer. Hier nehmen Sie an unserer EXPRESS.de-Umfrage teil:

Ein Wirt, der damals mitbekommen hatte, wie die saftigen Knöllchen in der Südstadt verteilt wurden, sagt rückblickend: „Eine absolute Unverschämtheit. Da kommt ein Altenpfleger und trinkt nach einer 16-Stunden-Schicht ein Bier mit Abstand draußen und soll jetzt 278 Euro zahlen. Das macht mich fassungslos.“

Doch die Stadt Köln, bei der im Februar die 111. Corona-Schutzverordnung in Kraft getreten ist, bleibt dabei: „Wegen des Gleichbehandlungsgrundsatzes wird an der Ahndung aller Verstöße festgehalten“, betont Sprecherin Simone Winkelhog.

„Eine unterschiedliche Ahndungspraxis wäre im höchsten Maße ungerecht, denn letztlich würde dies bedeuten, dass betroffene Personen, deren Verstöße zeitnah geahndet werden konnten, ‚Pech‘ und die anderen ‚Glück‘ gehabt haben. Daher darf der Zeitpunkt der Ahndung kein Gradmesser für die Einstellung eines Verfahrens sein.“

Deshalb arbeitet die Bußgeldstelle mit Hochdruck an Corona-Anzeigen, um diese noch fristgerecht zuzustellen. Wie viele sind noch offen? „Die Zahl liegt geschätzt im vierstelligen Bereich“, so Winkelhog.