Verschärfte Corona-RegelnKöln: Dürfen Handwerker noch bei mir zu Hause arbeiten?

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Die verschärften Corona-Regeln haben auch Auswirkungen für Kölner Handwerker. Hier ein Symbolfoto von 2019.

von Madeline Jäger (mj)

Köln – Die neuen Corona-Regeln sind hart und beschäftigen auch die Kölner Bürger in allen Lebensbereichen. Besonders die neue Kontakt-Regel, sich nur noch mit einer weiteren Person aus einem anderen Haushalt treffen zu dürfen, wirft bei vielen konkrete Fragen auf.

Was bedeutet die neue Corona-Regel zum Beispiel für Handwerker: Dürfen Handwerker nach den neuen Regeln noch bei mir zu Hause arbeiten?

Köln: Neue Kontakt-Regel – dürfen Handwerker noch bei mir zu Hause arbeiten?

Die neuen Regeln sind klar: Laut dem am Dienstag (5. Januar) gefassten Beschluss zwischen der Kanzlerin und den Ministerpräsidenten der Länder gelten nun verschärfte Kontaktbeschränkungen für private Treffen.

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Ein Treffen ist nur noch im Kreise der Angehörigen des eigenen Haushalts und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet.

„Was die Ausübung von handwerklichen Dienstleistungen angeht, enthalten die Corona-Schutzverordnungen der Länder in der Regel besondere Vorschriften. Nach der Corona-Schutzverordnung NRW sind zum Beispiel Handwerksleistungen, bei denen ein Abstand von 1,50 Metern zum Kunden nicht eingehalten werden kann, untersagt“, erklärt der Kölner Rechtsanwalt Christian Solmecke gegenüber EXPRESS.

Köln: Handwerksbesuche während Corona nur mit Abstand erlaubt

„Darunter fallen insbesondere Friseurdienstleistungen, Gesichtsbehandlungen, Kosmetik, Nagelstudios, Maniküre, Massage, Tätowieren und Piercen. Solange bei Handwerker-Besuchen in den eigenen vier Wänden der Abstand von 1,50 Metern eingehalten werden kann, dürften diese also nicht verboten sein. Bisher gibt es keine Anhaltspunkte dafür, dass durch den Beschluss daran etwas verändert werden soll. Dennoch ist natürlich immer im Einzelfall zu prüfen, wie dieser in den kommenden Tagen in den Corona-Schutzverordnungen umgesetzt wird“, so der Jurist weiter.

Köln: Abstand und Hygieneregeln während Corona auch beim Handwerker-Besuch 

„Solange der Abstand von 1,50 Metern zum Kunden eingehalten werden kann, darf man als Haushalt auch mehrere Handwerker in den eigenen vier Wänden empfangen. Hier gelten wie gesagt die besonderen Regelungen in den Corona-Schutzverordnungen zu den Handwerksleistungen. Natürlich sollten zusätzlich die nötigen Hygieneregeln eingehalten werden“, präzisiert der Rechtsanwalt.