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Urteil aus Köln lässt aufhorchenRennradfahrer abgeräumt: Gericht stellt glasklare Regel auf

Radfahrer auf der Venloer Straße im Rückspiegel eines Autofahrers. Die Gefahr von Dooring-Unfällen ist in Städten sehr hoch.

Copyright: Max Grönert

Ein Radfahrer, hier ein Symbolfoto aus Köln im Januar 2021, hat vor Gericht Recht in seinem Fall bekommen.

Wer trägt die Schuld bei den oft zitierten Dooring-Unfällen? Das Kölner Landgericht hat sich nun klar positioniert.

Dieses Urteil vom Kölner Landgericht lässt aufhorchen – und könnte entscheidend sein für zukünftige ähnliche Fälle!

Wie das Gericht am Mittwoch (31. August) entschied, sind bei sogenannten „Dooring“-Unfälle in der Regel die Autofahrer oder -fahrerinnen alleine verantwortlich und haften zu 100 Prozent.

Dooring-Unfälle sind seit vielen Jahren ein Problem, vor allem in großen Städten

Dooring-Unfälle sind seit Jahren ein großes Problem, vor allem in großen Städten wie Köln. Dabei öffnen Insassen des Autos achtlos die Türen und es kommt zum Crash mit vorbeifahrenden Radfahrern oder -fahrerinnen. Hunderte dieser Fälle nimmt alleine die Polizei Köln pro Jahr auf.

Im vorliegenden Fall war der Kläger mit seinem Rennrad im Bergischen Land unterwegs gewesen. Weil ein Autofahrer plötzlich die Tür öffnete, kam es zum Unfall, der Kläger brach sich eine Rippe, verletzte sich an der Schulter und erlitt mehrere Prellungen an Schädel, Knien und Ellenbogen.

Die gegnerische Versicherung hatte eine Haftung des Autofahrers anerkannt. Aber: nur zu 75 Prozent! Der Radfahrer habe eine Mitschuld, weil er das parkende Auto in zu geringem Abstand passiert habe. Er hätte zudem mitbekommen können, dass der Autofahrer nach dem Einparken seine Tür habe öffnen wollen, so die Argumentation.

Kölner Landgericht: Haftung für Dooring-Unfälle liegt in der Regel bei den Autofahrern oder -fahrerinnen

Nichts da, urteilte das Landgericht! Der Autofahrer müsse sich beim Öffnen der Fahrertür so verhalten, dass eine Gefährdung anderer ausgeschlossen ist, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Der Rennradfahrer selbst gab an, schneller als Tempo 30 gefahren zu sein. Das sei zwar schneller als man es von Radfahrenden erwarte, aber im an der Unfallstelle erlaubten Bereich, so das Gericht. Der Radfahrer habe „mit einer so groben Unachtsamkeit des Autofahrers“ nicht rechnen müssen.

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Generell müssten, so das Gericht, Radfahrende an Autos einen Abstand halten, der ein leichtes Öffnen der Tür erlaubt. Dafür seien 50 Zentimeter ausreichend. Genug Abstand, damit sich die Tür vollständig öffnen lässt, sei nicht notwendig.

Das Landgericht sprach dem Radler ein Schmerzensgeld in Höhe von 7500 Euro zu, zudem 1089 Euro für die Schäden an seinem Rennrad. Er hatte angegeben, sowohl in seinem Beruf als Chirurg als auch in seiner Freizeit durch die Verletzungen eingeschränkt zu sein. (tw, mit dpa)

Nicole Schulze war 24 Jahre alt, als sie 2004 auf dem Straßenstrich an der Geestemünderstraße anfing.
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