Schluss mit lustig: Weil mehrere Kioskbesitzer und Besitzerinnen gegen das Gesetz verstoßen haben, wurden ihre Läden jetzt versiegelt.
Bei Testkäufen aufgefallenStadt Köln versiegelt vier Kioske – harte Strafen gegen Inhaber

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Weil sie wiederholt Tabakwaren, Alkohol und die in Deutschland verbotenen Snus-Produkte an Minderjährige verkauft haben, hat das Ordnungsamt der Stadt Köln vier Kioske versiegelt (Symbolfoto).
Die Stadt Köln greift durch – und wie! Ordnungsamt und Polizei haben im Juni mehrere Kioske kontrolliert und vier davon dauerhaft geschlossen. Laut Stadt wurde damit eine klare Botschaft an alle Gewerbetreibenden gesendet: Wer im Lebensmittel-, Tabak- oder Alkoholverkauf die Gesetzte systematisch missachtet, muss mit Konsequenzen rechnen.
Vier Kioske in Kalk und Mülheim wurden vom Ordnungsamt versiegelt. Bei den intensiven Kontrollen waren die Ergebnisse eindeutig: Hier lagen Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz sowie die Tabak- und Alkoholvorschriften vor.
Ordnungsamt führt regelmäßig Testkäufe durch
Kioske geraten immer wieder in den Fokus. Das Ordnungsamt führt daher seit November 2024 regelmäßig Testkäufe im gesamten Stadtgebiet durch und wird regelmäßig fündig.
Besonders übel: in den jüngst betroffenen Kiosken wurden wiederholt Tabakwaren, Alkohol und die in Deutschland verbotenen Snus-Produkte an Minderjährige verkauft.
Außerdem wurden elektronische Zigaretten sichergestellt, die ohne gültige Steuerbanderole oder EU-Zulassung dokumentiert wurden. Diese illegalen Produkte unterliegen strengen zoll- und ordnungsrechtlichen Auflagen.
Nach den Schließungen und Versiegelungen konnten die Behörden weitere Verstöße aufdecken. So fand der Verkauf illegaler Waren aus einem Pkw oder in einem Hinterhof im Stadtbezirk Kalk statt.
Gegen drei verantwortliche Personen wurde vom Ordnungsamt ein Gewerbeuntersagungsverfahren eingeleitet. Damit gelten sie jetzt als gewerblich unzuverlässig und dürfen zukünftig kein Gewerbe mehr starten, bis sie gesetzeskonforme Businesspraktiken nachweisen können.
Bereits im Februar 2025 gab es einen Vorfall, bei dem ein Mitarbeiter eines betroffenen Kiosks mit illegaler Ware zu flüchten versuchte und dabei Widerstand leistete. Er verletzte dabei einen Ordnungsbeamten.
Unregelmäßigkeiten zeigten sich auch bei Testkäufen. Als sich eine Jugendliche als Testkäuferin zu erkennen gab, wurde sie belästigt. Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz können übrigens drastische Bußgelder bis zu 50.000 Euro nach sich ziehen.
Die Betreiber müssen sich jetzt dafür verantworten. Neben den laufenden Gewerbeuntersagungsverfahren müssen sie auch für lebensmittelrechtliche Verstöße geradestehen. Empfindliche Geldbußen drohen. Zudem stehen weitere Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen der Verstöße gegen das Jugendschutzgesetz an. Die Hauptverantwortlichen mussten bereits beträchtliche Summen in Form von Zwangs-, Buß- und Verwarngeldern zahlen.
Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.