„Freut niemanden“Stadt verkündet Änderung, die Kölner Wirten das Leben noch schwerer macht

Kneipen-Wirt Markus Vogt in seiner geschlossenen Bar „Soylent Green“ in der Kyffhäuserstraße in Köln.

Markus Vogt, Sprecher „Gastro Kwartier Latäng“, spricht über die neuen Sondergebühren für die Außengastronomie. Hier ein Foto von ihm vom 22. März 2021.

Kölner Wirte müssen sich wieder auf Gebühren einstellen, wenn sie Flächen zur Nutzung für Außengastronomie bei der Stadt beantragen.

Diese Änderung dürfte bei Kölner Wirten und Gastronomen ganz und gar nicht gut ankommen. Seit Dezember 2021 können Gastronomen beim Amt für öffentliche Ordnung die Sondernutzungserlaubnis für Außengastronomie-Flächen für das Jahr 2022 beantragen.

Doch diesmal müssen die Kölner Gastronomen wieder für die Sondernutzung zahlen. Wegen der Corona-Pandemie hatte die Stadt die Gebühren 2020 und 2021 erlassen. 

Kölner Wirte müssen für Außengastronomie Gebühren zahlen 

Der Rat der Stadt Köln hat beschlossen, dass alle bisher genehmigten Flächen auch 2022 wieder zur Verfügung gestellt werden können. Doch diesmal sollen die Sondernutzungsgebühren fällig werden.

„Das freut natürlich niemanden. Dass die Befreiung der Gebühren nicht ewig halten würde, war bereits klar“, beschreibt es der Sprecher des Kölner Vereins „Gastro Kwartier Latäng“, Markus Vogt, auf Anfrage von EXPRESS.de die Lage.

Doch, dass die Stadt die Gebühren für Flächen in der Außengastronomie ausgerechnet jetzt wieder einführt, das habe ihn und seine Kollegen dann doch überrascht. Die Branche sei aktuell ohnehin gebeutelt. Auch die neue Überbrückungshilfe (IV) befinde er insgesamt als schlechter als ihr Vorgänger (III). Es sei mehr Pflicht als Recht gesprochen worden, so Vogt weiter. 

Kölner Wirt: „Würden lieber ohne Unterstützung weiterarbeiten“

„Wir würden lieber alle ohne Unterstützung weiterarbeiten, aber die Politik beschäftigt sich nun einmal mit härteren Maßnahmen und deshalb ist die Gastronomie auf kurz oder lang ohnehin davon betroffen“, schildert Vogt resigniert.

Die Stadt fordert die Wirte aktuell dazu auf, für alle in 2022 zu nutzenden Flächen eine Verlängerung der Sondernutzungserlaubnis zu beantragen. Für jede Fläche kann der Betreibende separat entscheiden, wie lange er oder sie die jeweilige Fläche kostenpflichtig genutzt wird.

Bis eine schriftlichen Erlaubnis vorliegt, müssen die Gastronomen auf Kontrollen vorbereitet sein und entweder eine Kopie des Antrags oder bei Online-Anträgen die automatisch versandte Bestätigungs-E-Mail vorzeigen.

Kölner Wirte müssen Heizpilze zum 1. April 2022 wieder entfernen

Angesichts weiterhin hoher Infektionszahlen und der noch nicht überstandenen Corona-Pandemie hat die Stadt Köln außerdem entschieden, für Gastronomen bis 31. März 2022  den Aufbau winterfester Heizpilze auf ihren Außengastronomie-Flächen zu erlauben. 

Die Stadt weist aber ausdrücklich darauf hin, dass die Wetterschutzvorrichtungen und Heizmöglichkeiten ab dem 1. April 2022 voraussichtlich nicht mehr zum Einsatz kommen dürfen.  (mj/fit)