Sensationsfund bei EntrümpelungFirmenchefin will Finderlohn und klagt in Köln vor Gericht

Geldscheine mit dem Wert von 100 und 50 Euro liegen auf einem Tisch.

Jede Menge Bargeld wurde bei der Entrümpelung einer Wohnung gefunden (Symbolfoto).

Eine Entrümpelungsfirma hat einen wahnsinnigen Fund gemacht. Jetzt zog die Chefin wegen Finderlohn vors Kölner Landgericht.

Kann man sich gut vorstellen: Beim Entrümpeln einer Wohnung entdeckt man einen versteckten Schatz! In dem Fall, um den es vor dem Kölner Landgericht ging, mehr als 600.000 Euro Bargeld sowie Schmuck und Münzen. 

Ein Sensationsfund! Und von dem wollte die Chefin einer Entrümpelungsfirma etwas abhaben. Nämlich 100.000 Euro Finderlohn. Am Montag (2. Juni 2025) veröffentlichte das Landgericht seine Entscheidung. 

Kölner Landgericht: Entscheidung um Sensationsfund bei Entrümpelung

Das Unternehmen war von dem Betreuer einer Frau beauftragt worden, die von Bayern nach Köln ziehen wollte. Dazu sollte ihre alte Wohnung, in der sie mit ihrem Lebensgefährten lebte (auch er steht unter Betreuung), gegen Zahlung von 2856 Euro entrümpelt werden. 

In dem Vertrag der Entrümpelungsfirma war in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen geregelt, dass in den Räumlichkeiten befindliche Wertgegenstände vorab vom Kunden zu entfernen beziehungsweise sicherzustellen seien. Mit Beginn der Tätigkeit würden dann alle im Auftragshaushalt befindlichen Gegenstände ins Eigentum der Firma übergehen. 

Das Durchgucken der Wohnung übernahm der Betreuer. Offenbar fand er dabei nichts Wertvolles und übergab daraufhin die Wohnung an die Entrümpelungsfirma. Dessen Team machte sich munter ans Werk.

Prompt entdeckte es unter anderem in Windelpackungen und an anderen, so das Gericht, streitigen Orten Bargeld in Höhe von 557.000 Euro sowie Schmuck und Münzen mit einem durchschnittlichen Verkaufswert von rund 30.000 Euro. Später wurde im Keller in einem Koffer weiteres Bargeld in Höhe von 66.500 Euro gefunden. 


Habt ihr schon mal etwas wiedergefunden, was ihr so gut versteckt und lange gesucht hatte? Meldet euch bei uns!

Hier direkt Foto, Video oder Info hochladen!

Den „Schatz“ wurde an die Betreuerin des Lebensgefährten übergeben. Während sich die Parteien darauf einigten, dass die Entrümpelungsfirma  2000 Euro zusätzlich erhält, weil sie mehr Arbeit hatte als gedacht. Doch im Nachhinein erschien das der Chefin ganz offensichtlich zu wenig, schließlich hatte man ja einen Sensationsfund gemacht. 

Sie versuchte daher außergerichtlich das gefundene Bargeld und den Schmuck zu fordern. Als das erfolglos blieb, klagte sie auf einen Teilbetrag von 100.000 Euro. Dabei berief sie sich auf ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen. 

Das Kölner Landgericht wies die Klage ab. Begründung: Die darin verwendete Klausel „Mit Beginn der Tätigkeit gehen alle in dem Auftragshaushalt befindlichen Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über“, sei unwirksam. Unter anderem würde diese den Auftraggeber unangemessen benachteiligen. (iri)