Erst Pornos im Zug, dann Ekel-AktionPolizei eilt zu Gleis 3 in Köln: Sex-Täter (33) kann es nicht lassen

Polizei-Autos vor dem Hauptbahnhof in Köln.

Am Kölner Hauptbahnhof, hier ein Symbolfoto aus dem Jahr 2020, nahm die Bundespolizei einen 33-jährigen Mann in Empfang.

Erschütternder Fall der Bundespolizei in Köln: Ein 33-jähriger Mann kann es in Sachen Sexualdelikten einfach nicht lassen!

Was geht nur in den Köpfen solcher Menschen vor? Oder wird das Blut, leider wortwörtlich, in anderen „Regionen“ gebraucht? Diese Fragen darf man durchaus mal stellen, wenn man von dem Fall erfährt, von dem am Montag (28. Februar) die Bundespolizei berichtet. Der Fall dreht sich um einen 33-Jährigen, der seinen sexuellen Trieb auch vor Kindern nicht verbergen konnte. Es wurde ein Strafverfahren eingeleitet.

Was war passiert? Wie die Bundespolizei berichtet, wurde eine Streife am Samstagnachmittag (26. Februar) zum Gleis 3 im Kölner Hauptbahnhof gerufen, um dort einen Reisenden in Empfang zu nehmen, der mit der Regionalbahn von Düsseldorf nach Köln unterwegs war.

Regionalbahn nach Köln: Mann (33) onaniert vor Kindern

„Eine Mutter teilte den Beamten mit, dass sie und ihr Kind mit der Bahn von Düsseldorf nach Köln fuhren, als sie beobachten konnten, wie der Düsseldorfer augenscheinlich einen pornografischen Film auf seinem Handy schaute und dabei onanierte“, erklärt ein Sprecher der Bundespolizei.

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Schlimm genug, doch das war noch nicht alles: Mehrfach soll der 33-Jährige dabei provozierend in die Richtung eines neunjährigen Mädchens geschaut haben. Logisch, dass die Mutter aufgrund dieses Verhaltens außer sich war!

Kontrolle zeigt: Täter schon früher wegen Sexualdelikten auffällig

Der Mann wurde von der Bundespolizei zur Dienststelle am Breslauer Platz gebracht und überprüft. Dabei kam Erschütterndes heraus: In Sachen Sexualdelikte ist er kein Unbekannter, trat bereits in der Vergangenheit wegen ähnlicher Vorfälle in Erscheinung.

Betrunken war der 33-Jährige nicht, ein freiwilliger Atemalkoholwert verlief negativ. Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses ein. Der Mann konnte die Dienststelle später verlassen, wird sich aber wegen des Falls nun verantworten müssen. (tw)