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80.000 Euro Park-GebührRätsel um Kölner „Geisterautos“

Zwei Autos stehen nebeneinander, beide sind mit einer Staubschicht bedeckt.

Im Cinedom-Parkhaus stehen diese beiden verstaubten „Geisterautos“. 

Aktualisiert

Zwei Pkw in einem Kölner Parkhaus sorgen für Rätselraten. Sie scheinen seit Jahren vergessen zu sein. 

Auf ihnen liegt eine dicke Staubschicht, auch die Fenster sind verdreckt, Reifen platt: Im Cinedom-Parkhaus stehen zwei „Geisterautos“, scheinbar seit Jahren ihrem Schicksal überlassen … 

Von beiden ist der Termin für den „TÜV“ (Hauptuntersuchung) seit Jahren überfällig. Besonders krass: Bei dem grauen Volvo hätte die wichtige Hauptuntersuchung in 2016 erfolgen müssen.

„Warum steht das Auto noch da?“, fragt Leser Mesut Y., der die Fotos am Donnerstag (30. Oktober 2025) an EXPRESS.de schickte. Das Fahrzeug daneben, ein Audi, wäre 2022 mit TÜV dran gewesen. 

Verrückt: Stehen die Wagen – beide mit Kölner Kennzeichen – tatsächlich schon so lange dort, würde das Parken inzwischen ein kleines Vermögen kosten. Bei Tarifen von 2,50 Euro je angefangener Stunde und maximal 25 Euro pro Tag, tickt die Parkuhr fleißig.

Und da läppert sich was zusammen: Der Halter des Volvos käme bei fast zehn Park-Jahren auf mehr als 80.000 Euro. Für den Besitzer des Audis würde es günstiger. 


Wisst ihr, was hinter den Geisterautos aus dem Cinedom-Parkhaus steckt? Oder kennt ihr andere Geisterautos oder verlassene Orte? Dann meldet euch bei uns!

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Inzwischen ist die Staubschicht der „Geisterautos“ auch zur Leinwand geworden. Viele, die vorbeigehen, hinterlassen Botschaften auf dem dreckigen Lack und den staubigen Scheiben. Die sind bereits vollgekritzelt: Herzchen, Namen, der obligatorische Penis und sogar E-Mail-Adressen sind dort scheinbar verewigt. 

An einem Nummernschild mit Kölner Kennzeichen klebt eine TÜV-Plakette mit einer 16 in der Mitte.

Die HU-Plakette des Volvos ist seit Jahren abgelaufen.

Warum die beiden Pkw dort vermutlich seit Jahren vor sich hin gammeln, ist unklar. EXPRESS.de wollte vom Parkhaus-Betreiber Apcoa unter anderem wissen, ob die verstaubten Fahrzeuge bekannt sind und was gegebenenfalls mit den „Geisterautos“ passiert. 

Die Antwort am Freitag (31. Oktober 2025): „Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir keine Auskunft zu den Fahrzeugen unserer Kunden herausgeben.“

Wird ein Fahrzeug länger nicht genutzt, müssen dennoch die Fristen der Hauptuntersuchung eingehalten werden, sonst drohen Bußgelder. Ist absehbar, dass das Fahrzeug sehr lange stehen wird, sollte es besser abgemeldet werden. (iri)