Verstöße an allen Ecken und EndenRazzia in Kölner Gastro-Szene: Zoll zieht bittere Bilanz

Zoll-Beamte gehen mit sichergestellten Kisten durch die Straße.

Der Kölner Zoll, hier bei einer Razzia im Januar 2022, hat sich am Freitagabend (3. Juni) an einer Schwerpunkt-Aktion im Gastronomie-Bereich beteiligt.

Der Kölner Zoll hat sich am Freitag an einer Schwerpunkt-Aktion gegen Schwarzarbeit beteiligt. Die Bilanz liest sich verheerend.

Was für eine Bilanz: Nach einer Schwerpunkt-Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) am Freitagabend (3. Juni) hat das Hauptzollamt Köln am Samstag die Zahlen der Aktion veröffentlicht – und die sind durchaus erschreckend. Bei mehr als jedem dritten Beschäftigten seien Verstöße festgestellt worden, heißt es.

Die Aktion am Freitagabend war Teil einer Schwerpunkt-Prüfung innerhalb des Gastro-Gewerbes in ganz Deutschland. 80 Beschäftigte des Hauptzollamts Köln waren mit dabei, 43 Betriebe und 160 Mitarbeitende innerhalb und außerhalb der Stadtgrenzen wurden kontrolliert.

Zoll-Razzia in der Gastro-Szene: Verstöße bei jedem dritten Beschäftigten

13 Betriebe und 56 Personen in Köln nahmen die Einsatzkräfte des Zolls in Augenschein, dazu 13 (und 42 Personen) in Bonn und im Rhein-Sieg-Kreis, vier Betriebe (und 19 Personen) im Rhein-Erft-Kreis sowie 13 Betriebe (und 43 Personen) im Rheinisch-Bergischen Kreis.

Die Bilanz des Abends: „Bei mehr als jedem dritten Beschäftigten haben wir Verstöße festgestellt. Allein 19 Ermittlungsverfahren haben wir bereits vor Ort aufgrund ausländerrechtlicher Verstöße eingeleitet”, so Jens Ahland, Pressesprecher des Hauptzollamts Köln.

Erster Tag oder Probearbeit: Eine Angabe, die der Kölner Zoll oft hört

17 Beschäftigte gaben außerdem an, den ersten Tag oder zur Probe zu arbeiten. „Das hören wir sehr oft, doch die Arbeitgeber haben die Pflicht, alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter direkt bei Arbeitsaufnahme zur Sozialversicherung zu melden. Wer das nicht tut, muss mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 Euro rechnen”, so Ahland weiter.

In einigen weiteren Fällen sind außerdem weitere Ermittlungen eingeleitet. Die Übersicht:

  • In sieben Fällen werden Ermittlungen wegen fehlender Stundenaufzeichnungen aufgenommen
  • Für den Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug) gibt es in sechs Fällen Anhaltspunkte
  • In fünf Betrieben gibt es erste Hinweise, dass den Beschäftigten nicht der Mindestlohn gezahlt wird
  • Verstöße gegen die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren gab es in drei Fällen

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung gibt selbst an, die Schwerpunkt-Maßnahmen vor allem als effektives Mittel zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einzusetzen. Dabei solle vor allem der präventive Charakter solcher Einsätze genutzt werden. (tw)