Köln/Erftstadt – Sie hatten kein Bier mehr im Kühlschrank, die Kneipen waren bereits geschlossen, da beschlossen ein Erftstädter und ein Bekannter, den nahegelegenen Nachtclub im Stadtteil Liblar aufzusuchen. Es war eine fatale Entscheidung. Die Vorgänge in besagter Nacht im April 2016 beschäftigen nun schon zum zweiten Mal die Gerichte. Ein Bordell-Betreiber wehrt sich gegen den Vorwurf, seine Kunden schwer verletzt zu haben.
Bewährungsstrafe für Bordell-Betreiber
Das Amtsgericht Brühl hatte den beschuldigten Nachtclub-Geschäftsführer bereits im August vergangenen Jahres zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren auf Bewährung verurteilt.
Demnach hätten sich die später Geschädigten in dem Erftstädter Etablissement mit zwei Prostituierten unterhalten. Möglicherweise sei an der Bar eine beleidigende Äußerung seitens der Kunden gefallen. Der Bordell-Betreiber soll daraufhin ausgerastet sein.
Mit einem Baseballschläger soll der Geschäftsmann unvermittelt auf die Kunden eingeschlagen haben. Den Mann aus Erftstadt traf es besonders hart. Ärzte im Marienhospital stellten einen Schädelbasisbruch, ein Schädel-Hirn-Trauma, eine Risswunde an der Stirn, Prellungen des linken Auges, zwei Abgebrochene Zähne und eine linksseitige Ellbogenfraktur fest. Etwa zwei Wochen verblieb er stationär in der Klinik, zwei Operationen am linken Arm waren nötig.
Richter glaubte dem Opfer
Der Richter hatte die Aussage des Geschädigten als glaubhaft und ausgewogen bewertet, ohne jegliche Belastungstendenzen, und darauf sein Urteil gestützt. Der Angeklagte hatte die Tatvorwürfe bestritten.
Es habe keinen Angriff gegeben. Der Bordell-Betreiber gab auch an, sich nicht an besagte Kunden zu erinnern. Der Verurteilte hat Berufung gegen die Entscheidung des Amtsgerichts eingelegt. Vor dem Landgericht Köln wird der Fall daher nun neu verhandelt.
(exfo)

