Er soll in Köln für Angst und Schrecken gesorgt, die Justiz genarrt haben. Jetzt muss sich der ehemalige Bandidos-Boss Ali P. (Name geändert) vor Gericht verantworten. Am Ende droht sogar Sicherheitsverwahrung.
Prozess gegen Kölner Rocker-BossZweimal mussten sie ihn aus Spanien holen

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Ali P. (Name geändert, hier ein Foto aus 2018) hat eine Schwäche für Flitzer der Marke Lamborghini.
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Immer wieder ist er nach Südspanien geflüchtet, doch seit August 2025 guckt Ali P. (38, Name geändert) nicht auf die Strände von Marbella, sondern auf Gitterstäbe. Ab Mittwoch (22. April) gibt es jetzt zumindest mehrere Ausflüge – ins Kölner Landgericht.
Der Ex-Präsident der Kölner Bandidos muss sich wegen Anstiftung zum versuchten Mord in zwei Fällen, gefährlicher Körperverletzung, Waffendelikten und versuchter Anstiftung zur Falschaussage verantworten. Für den Prozess vor der 20. Großen Strafkammer sind insgesamt 26 Verhandlungstage angesetzt.
Kölner Bandidos-Boss: Zweimal mussten sie ihn aus Spanien holen
Die Liste der Vorwürfe gegen den 38-Jährigen mit einer Schwäche für teure Flitzer und Designer-Klamotten ist lang. Unter anderem geht es um einen Auftrag für einen Vergeltungsschlag für eine Tat im November 2018. Damals wurde aus einem fahrenden Auto auf ein Café in Köln-Kalk, das Treffpunkt der Bandidos MC Cologne war, geschossen. Mehrere Personen wurden dabei durch Schüsse verletzt.
Ali P. soll für die Tat ein Mitglied der rivalisierenden Hells Angels verantwortlich gemacht und eine Vergeltungsaktion in Auftrag gegeben haben. Demnach sollte eins der Bandidos-Mitglieder (tätig als „Sergeant At Arms“) auf den Hells-Angels-Rocker schießen, wobei P. auch dessen Tod billigend in Kauf genommen haben soll. Ein paar Tage später sollen mehrere bewaffnete Bandidos den Auftrag ausgeführt haben. Auf einem Zubringer der Kölner Zoobrücke sollen sie auf das Auto ihres „Ziel-Objektes“ geschossen haben, getroffen wurde jedoch ein Unbeteiligter.
Im Januar 2019 soll dann ein Streit zwischen Ali P. und einem Hells Angel in einem Schusswechsel eskaliert sein. Auch hier soll P. nach Vergeltung getrachtet und dazu einem Bandidos-Mitglied eine Maschinenpistole übergeben haben. Ziel: ein Hells-Angels-Treff in Buchforst. Der Schütze soll dann auf das Lokal, in dem sich mehrere Gäste befanden, mehrere Schüsse abgegeben haben. Verletzt wurde aber niemand.
Ali P. hat bereits eine illustre Strafakte. So wurde er im September 2020 wegen unerlaubten Mitführens einer Schusswaffe zu zweieinhalb Jahren Knast verurteilt. Statt die Strafe anzutreten, setzte er sich nach Spanien ab, wurde per europäischem Haftbefehl festgenommen und in Deutschland hinter Gitter gesteckt.
Kölner Ali P. droht Sicherheitsverwahrung
Im Januar 2023 machte er jedoch die Flitze aus der JVA Euskirchen, wo er zuletzt im offenen Vollzug saß. Wieder tauchte er ab, bis er im Herbst 2023, diesmal in einer Muckibude im schönen Marbella, erneut festgenommen wurde. Anfang 2024 wurde Ali P. auf der Grundlage von zwei Haftbefehlen nach Deutschland ausgeliefert, wo er zunächst eine alte Strafe absaß und sich seit August 2025 in U-Haft befindet.
Im nun beginnenden Prozess könnte es für P. richtig dicke kommen. Denn die Staatsanwaltschaft verfolgt auch die Sicherheitsverwahrung des 38-Jährigen. Infolge seines Hanges zu schweren Straftaten hält sie ihn gefährlich für die Allgemeinheit. Das Urteil soll Ende August fallen.
Die Sicherungsverwahrung ist rechtlich nicht als Strafe einzuordnen, sie ist eine sogenannte „Maßregel der Besserung und Sicherung“. Ihr Zweck ist es, gefährliche Täter zu bessern und die Allgemeinheit zu schützen. Sie schließt zeitlich an die Verbüßung der Strafhaft an, ist grundsätzlich zeitlich nicht begrenzt und erfolgt in einer geschlossenen Einrichtung. (iri)
