Üble VorwürfeNicht nur wegen Suff-Fahrt: Kölner Anwältin sitzt auf Anklagebank

Foto vom Haupteingang des Kölner Land- und Amtsgerichts.

Am Kölner Amtsgericht, hier ein Foto aus dem September 2022, muss sich am Freitag (20. Oktober 2023) eine Anwältin verantworten. 

Eine Kölner Rechtsanwältin hat jetzt vor Gericht einen ungewohnten Auftritt. Sie ist die Angeklagte. 

von Iris Klingelhöfer (iri)

Sie kennt das Gesetz, ist unter anderem auf Verkehrsstrafrecht spezialisiert. Dabei verteidigt sie auch Menschen, die sich unter Alkoholeinfluss hinters Steuer gesetzt haben.

Genau das wird der Kölner Anwältin (52) jetzt selbst vorgeworfen. Am Freitag (20. Oktober 2023) sitzt sie daher im Amtsgericht Köln auf der Anklagebank. 

Prozess in Köln: Anwältin (52) angeklagt – im Suff gefahren?

Wie Amtsgerichtssprecherin Denise Fuchs-Kaninski am Montag (17. Oktober) gegenüber EXPRESS.de erklärte, werden der Angeklagten neben Trunkenheit im Verkehr auch Fahren ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen sowie Sachbeschädigung vorgeworfen.

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Die angeklagten Taten sollen sich zwischen dem 1. Februar und 10. April 2023 ereignet haben.

Am 1. Februar soll die Anwältin in einem Treppenhaus eine Vase vorsätzlich umgeworfen haben, sodass diese zu Bruch ging.

Am 11. März soll sie schließlich unter Alkoholeinfluss in Köln ein Fahrzeug gefahren haben – und daraufhin ihr Führerschein von der Polizei einkassiert worden sein.  

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Trotzdem soll die 52-Jährige sich weiterhin hinters Steuer gesetzt haben. Laut Anklage am 1. sowie 10. April. Dabei soll sie unter anderem auf der Kalker Hauptstraße unterwegs gewesen sein. In mindestens einem der beiden Fälle wurde sie von der Polizei angehalten. 

Geldstrafe oder Knast: Das droht der Kölner Anwältin bei Verurteilung

Zu dem Prozess vor dem Kölner Amtsgericht sind sechs Zeugen und Zeuginnen geladen. Die angeklagte Anwältin wird nach Informationen von EXPRESS.de von einem Kölner Kollegen verteidigt. Mit einem Urteil wird noch am selben Tag gerechnet. 

Bei einer Verurteilung wegen Trunkenheit im Verkehr droht eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Gleiches gilt für Fahren ohne Fahrerlaubnis. Den weitesten Strafrahmen hat die Sachbeschädigung. Hier droht eine Geldstrafe oder bis zu zwei Jahren Gefängnis. 

Erst Ende September stand ein bekannter Anwalt aus Köln vor Gericht, nachdem er im Mai auf der Aachener Straße mit 1,66 Promille am Steuer eines Geländewagens kontrolliert worden war. Er wurde zu einer Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro verurteilt und bekam eine dreimonatige Führerscheinsperre.