Am Sonntag fand in Nordrhein-Westfalen die Landtagswahl statt. Tausende Menschen haben gewählt, doch nicht alle Stimmen zählten.
NRW-Landtagswahl3000 Stimmen in Köln zählen nicht: Wie wird meine Stimme ungültig?

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Am Sonntag fand in Nordrhein-Westfalen die Landtagswahl statt. Symbolfoto vom 15. Mai 2022 aus einem Wahllokal in Köln.
Bei der NRW-Landtagswahl am Sonntag (15. Mai) haben etwa 418.000 Kölner und Kölnerinnen ihre Stimme abgegeben – ob per Briefwahl oder im Wahllokal. Allerdings: Rund 3.009 Erststimmen und 1.896 Zweitstimmen waren bei der Wahl ungültig.
Bei den Erststimmen machte das immerhin 0,72 Prozent der gesamten Stimmen aus, also fast ein Prozent. Bei den Zweitstimmen zählten 0,45 Prozent der Stimmen nicht. Aber woran liegt das?
Landtagswahl in NRW: Wann eine Stimme ungültig ist
Wann eine abgegebene Stimme als ungültig angesehen wird, ist in der Landeswahlordnung geregelt. Diese legt die genaue Ausführung des Landeswahlgesetzes fest. Darin werden zwei Punkte aufgezählt, die eine Stimme ungültig machen.
- Der Wille des Wählers ist nicht zweifelsfrei erkennbar.
- Der Wahlzettel enthält Zusätze, Vorbehalte oder Anlagen, die über die zulässige Stimmabgabe eine weitere Willensäußerung zum Ausdruck bringen.
Das kann sich beispielsweise darin äußern, dass mehrere Kreuze bei der Erst- oder Zweitstimme gemacht wurden. Auch ein zerrissener oder beschädigter Wahlzettel sorgt für eine ungültige Stimme. Oder wenn das Kreuz nicht eindeutig erkennen lässt, für wen die Stimme abgegeben wurde.
Während man mit der Erststimme den Abgeordneten aus dem zugehörigen Wahlkreis wählt, machen Wähler und Wählerinnen mit der Zweitstimme ein Kreuz für eine Partei. Allerdings sind die Wahlberechtigten nicht verpflichtet, Erst- und Zweitstimme anzukreuzen, wie die Stadt Köln auf EXPRESS.de-Nachfrage erklärte.
„Man kann auch nur den Direktkandidaten oder die Direktkandidatin (Erststimme) wählen, aber keine Partei (Zweitstimme). Oder umgekehrt“, heißt es in der Mitteilung. Allerdings ist die Stimme dann nicht ungültig, sondern nur nicht abgegeben.
NRW-Landtagswahl: Stimmzettel behält Gültigkeit, wenn eine Stimme ungültig ist
Doch wie kommt es zu einer Diskrepanz, wie bei der NRW-Landtagswahl am Sonntag, bei der in Köln über 3.000 Erststimmen, aber nur 1.896 Zweitstimmen ungültig waren? Die Antwort: „Wenn Sie bei der Erststimme alle Kandidaten und Kandidatinnen ankreuzen, bei der Zweitstimme aber nur eine Partei, ist die Erststimme ungültig, die Zweitstimme aber gültig“, macht die Stadt Köln deutlich.
Das bedeutet: Die andere Stimme behält ihre Gültigkeit, wenn Erst- oder Zweitstimme als ungültig gilt. Nicht sofort der ganze Wahlzettel wird als ungültig bewertet. Das kann dazu führen, dass mehr Erststimmen als Zweitstimmen ungültig sind, wie bei der NRW-Landtagswahl am Sonntag. (ls)