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Nach Lärm-UrteilKölner Volksbühne trifft wichtige Entscheidung – Nachbar hatte geklagt

Der Haupteingang der Volksbühne am Rudolfplatz

Der Haupteingang der Volksbühne am Rudolfplatz, hier ein Foto vom 12. November 2020. Wie geht es mit dem Theater nach dem Urteil weiter?

Wie geht es mit der Volksbühne am Rudolfplatz weiter? Nach dem Lärm-Urteil wurde nun eine wichtige Entscheidung getroffen.

Mit einer Klage wegen Lärms hat ein Nachbar der Volksbühne am Kölner Rudolfplatz – früher das Volkstheater Millowitsch – Erfolg gehabt.

Das Verwaltungsgericht Köln hob in einem Urteil eine Genehmigung auf, wie es am Donnerstag (19. Mai 2022) mitgeteilt hatte. Der Klage des Nachbarn sei stattgegeben worden.

Urteil gegen Volksbühne in Köln – Theater geht in Berufung

Das Urteil sorgte für jede Menge Wirbel in der Stadt. Am Dienstag (24. Mai 2022) bestätigte die Volksbühne auf EXPRESS.de-Nachfrage, man werde die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln angreifen und in Berufung gehen! Das bedeutet, der Fall wird aller Voraussicht nach vor Oberverwaltungsgericht in Münster landen.

„Die übergroße Solidarität zahlreicher Künstler und Künstlerinnen, der Veranstaltungskollegen und -kolleginnen und unseres Publikums hat uns sehr gefreut und bestärkt“, heißt es. Wichtig: Der Spielbetrieb am Rudolfplatz geht zunächst unverändert weiter.

Gerichtsangaben zufolge hatte die Volksbühne im Jahr 2015 ihr Angebot von einer seinerzeit genehmigten Theaternutzung hin zu einem Ort für Konzerte, Kabarett und Seminare erweitert. Für diese Nutzungsänderung sei eine Baugenehmigung erforderlich gewesen. Diese sei aber erst nach Aufnahme der neuen Nutzung beantragt worden.

Volksbühne in Köln: Probleme mit der Baugenehmigung

Erteilt worden sei sie im Jahr 2018. Kurz zuvor hatte aber schon ein Nachbar eine Baugenehmigung für seine an den Veranstaltungssaal angrenzende Wohnung bekommen. Da er sich von Lärm „unzumutbar“ beeinträchtigt gefühlt habe, habe er schließlich geklagt.

Das Gericht gab dieser Klage nun statt, wie es mitteilte – eine Gegenklage der Volksbühne wurde abgewiesen. Zur Begründung hieß es, die der Volksbühne erteilte Baugenehmigung stelle nicht hinreichend sicher, dass in der Nachbar-Wohnung die Orientierungswerte der „Freizeitlärmrichtlinie NRW“ eingehalten würden. Die Genehmigung zur Nutzung des Saals für Konzerte und Kabarettvorstellungen sei rechtswidrig. (mt/dpa)