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Nach Feuer-Drama in KölnIst ein Falschparker schuld am Tod eines 64-Jährigen?

Aus einem Fenster im zweiten Stock dringt starker Rauch, vor dem Haus steht ein Fahrzeug der Feuerwehr, sind mehrere Wehrleute im Einsatz.

Dramatischer Einsatz in Humboldt-Gremberg: Bei einem Brand in einem Mehrfamilienhaus in der Wattstraße am 25. März 2025 wurde der Dreileiter-Wagen durch einen Falschparker aufgehalten. 

Musste ein Kölner (64) durch einen Brand sterben, weil der Drehleiterwagen der Feuerwehr wegen eines Falschfahrers nicht rechtzeitig ankam?

Das Feuer-Drama in einem Mehrfamilienhaus in Humboldt-Gremberg: Am 25. März ist der Drehleiterwagen auf der Anfahrt durch einen Falschparker behindert worden. Zwei Wochen später erlag der Bewohner (†64) der Brandwohnung seinen schweren Brandverletzungen.

Daraufhin wurden gegen den Besitzer des 3er-BMW Ermittlungen wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung eingeleitet. Jetzt, acht Monate später, hat die Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt.

Es habe sich der für eine Anklageerhebung notwendige Verdacht nicht begründen lassen, erklärte Ulrich Bremer, Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft, am Donnerstag (11. Dezember) gegenüber EXPRESS.de.

„Es war insbesondere nicht sicher zu belegen, dass das Leben des Geschädigten tatsächlich gerettet worden wäre, wenn der Rettungswagen ungehindert in die Straße hätte einbiegen können und damit früher am Brandort eingetroffen wäre“, sagte Bremer.

Kölner Staatsanwaltschaft: Sicherer Nachweis fehlt

Durch den verkehrswidrig abgestellten Pkw des Beschuldigten sei zwar eine zeitliche Verzögerung von mindestens 30 Sekunden bis zu einer Minute entstanden, aber, so der Sprecher der Staatsanwaltschaft:  „Der Wohnungsinhaber hatte jedoch bereits zuvor erhebliche lebensgefährliche Verbrennungen erlitten, die für sich genommen schon todesursächlich gewesen sein können.“

Insofern fehle es am sicheren Nachweis, dass das Verhalten des Pkw-Fahrers ursächlich für den Tod des Wohnungsinhabers war. Dies wäre aber für eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung zwingend erforderlich gewesen.


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„Unabhängig von diesem Einzelfall wird die Staatsanwaltschaft natürlich auch zukünftig bei ähnlich gelagerten Vorkommnissen eingehend prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Körperverletzung beziehungsweise Tötung gegeben sind“, so Ulrich Bremer.

Am Abend des 25. März hatten sich in der Wattstraße dramatische Szenen abgespielt. Nach dem Ausbruch eines Feuers im zweiten Stock eines Mehrfamilienhauses sah der 64-jährige Mieter keine andere Fluchtmöglichkeit als durchs Fenster. Als die Einsatzkräfte eintrafen, klammerte er sich bereits panisch außen ans Fenstersims.

Weil die Drehleiter der Feuerwehr wegen des Falschparkers aufgehalten wurde, bauten die Einsatzkräfte ein Sprungkissen auf, in das sich der Bewohner schließlich fallen ließ.