Unglaublicher FallMann (37) malt in Kölner ICE – Begleiterin ruft sofort die Polizei

Bundespolizei_Hbf

Die Bundespolizei, hier ein Symbolfoto aus dem Jahr 2010, musste einen Reisenden im Kölner Hauptbahnhof aus dem Verkehr ziehen.

von Thomas Werner (tw)

Köln – Sie sorgt immer noch für Empörung und Entsetzen: die Erkenntnis, dass der Nationalsozialismus, eine der dunkelsten Stunden in der deutschen Geschichte, in den Köpfen vieler Menschen noch immer allgegenwärtig und leider auch offenbar hoch angesehen ist.

ICE in Köln: Zugbegleiterin beobachtet Mann (37) beim Malen

Dass dem so ist, stellte am Mittwochmorgen (25. November) in einem ICE in Köln ein 37-jähriger Mann unter Beweis, der noch im Zug festgenommen wurde. Er muss sich nun auf ein Strafverfahren einstellen.

Was war genau passiert? Gegen 7.30 Uhr hatte eine Zugbegleiterin im ICE von Frankfurt am Main nach Brüssel bemerkt, wie der Reisende einen Tisch im Zug beschmierte. Doch statt harmloser Kritzeleien sah die Frau bei näherem Hinsehen, was der Mann gemalt hatte: ein Hakenkreuz.

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Hakenkreuz im Zug: Polizei greift in Kölner ICE zu

Die Zugbegleiterin rief sofort die Polizei zur Hilfe, die sich praktischerweise schon im Zug befand: Eine Bundespolizistin des Flughafens Frankfurt (Main) und ein Landespolizist des Polizeipräsidiums Frankfurt (Main) nahmen den 37-jährigen Mann vorläufig fest und überstellten ihn im Kölner Hauptbahnhof der örtlichen Dienstelle der Bundespolizei.

Dort wurde der Mann aus Kleve (NRW) befragt und sein Gepäck durchsucht. Auch hier fielen „einschlägige verfassungswidrige Kennzeichen”, wie es die Polizei formuliert. Mehrere Hakenkreuze und SS-Runen waren außen gut sichtbar aufgemalt worden.

Hakenkreuz im Zug: 37-Jähriger schweigt zu den Vorwürfen

Sowohl Hakenkreuze als auch SS-Runen sind in Deutschland verboten, ihre Verwendung oder Verbreitung steht unter Strafe.

Der Rucksack des 37-Jährigen wurde sichergestellt, und obendrein im Inneren auch noch eine kleine Menge Cannabis gefunden.

Der Mann durfte weiterreisen, er schweigt zu den Vorwürfen. Allerdings wird er sich nun in einem Strafverfahren wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen, Sachbeschädigung und unerlaubten Besitzes von Betäubungsmitteln verantworten müssen. (tw)