Nach der Bluttat in der Kneipe „Zur alten Post“ steht fest, ab wann dem Tatverdächtigen der Prozess gemacht wird.
Bluttat in Kölner KneipeWirt Manfred K. (†73) bestialisch getötet – neue Details zum Prozess

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Karnevalsfan Manfred K. (r.) war Ehrensenator bei der Prinzengarde Frechen 1935 e.V. Das undatierte Foto zeigt ihn in seiner Kneipe „Zur alten Post“ mit Präsident Stefan Hoeft.

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Kurz vor dem ersten Todestag von Gastwirt Manfred „Manni“ K. (†73) beginnt die Verhandlung vor dem Kölner Landgericht: Der mutmaßliche Täter (30) muss sich ab Montag (23. Januar) vor der 20. Großen Strafkammer verantworten, wie EXPRESS.de am Donnerstag (1. Dezember 2022) erfuhr.
Der 30-Jährige ist wegen Totschlags angeklagt. Das hatte Landgerichtssprecher Jan Orth Anfang Oktober auf Nachfrage von EXPRESS.de bestätigt. Demnach wird ihm vorgeworfen, den beliebten Wirt der Kneipe „Zur alten Post“ in Köln-Weiden mit mindestens 46 Messerstichen getötet zu haben.
Tötungsdelikt in Köln-Weiden: Am Tattag zum Sex verabredet
Der 73-jährige Manfred K. kannte seinen mutmaßlichen Killer schon länger. Beide Männer hatten keine Beziehung, aber bisweilen Sex miteinander. Der Gastronom soll dafür dem deutlich Jüngeren zum Teil auch Geld gegeben haben. Die Anklage geht davon aus, dass sie auch am Tattag zum Sex verabredet waren.
Am 25. März war Manfred K. gegen 7 Uhr noch von Zeugen auf der Straße gesehen worden, nur zwei Stunden später fanden Handwerker ihn in einer Blutlache in seiner Kneipe. Rettungskräfte versuchten noch, den 73-Jährigen zu reanimieren, doch es war vergeblich.
Noch am Abend desselben Tages nahmen die Ermittlerinnen und Ermittler der Mordkommission den 30-jährigen Tatverdächtigen fest. Wenig später wurde in einem Gebüsch nahe dessen Wohnung die mutmaßliche Tatwaffe sichergestellt.
„Zur alten Post“ in Köln-Weiden: Warum musste Wirt Manfred sterben?
Seitdem fragen sich viele aus Manfred K.s großem Freundes- und Bekanntenkreis, warum er sterben musste. Der Karnevals- und FC Köln-Fan galt als gesellig und herzensgut, als jemand, der keiner Fliege etwas zuleide tun konnte. Seit dem Tod seines Lebenspartners wohnte er alleine über seiner Kneipe.
Doch auf die Frage nach dem „Warum“ gibt es bis heute keine Antwort. Der Angeschuldigte leidet laut Anklage unter anderem an einer wahnhaften Erkrankung, eine Unterbringung in der Psychiatrie ist beantragt. Bereits im Sommer wurde der 30-Jährige einstweilig in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. (iri)
