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„Drecksausländer“Kölner CDU-Politiker droht Haft nach Schüssen in Porz

Polizeieinsatz_Porz_Schuss

Ein Lkw der polizeilichen Spurensicherung am Tatort in Köln-Porz. Das Foto wurde am 30. Dezember 2019 aufgenommen.

von Adnan Akyüz (aa)

Köln – Es sind schwere Vorwürfe gegen den CDU-Politiker Hans-Josef Bähner. Gegen das ehemalige Mitglied der Porzer Bezirksvertretung hat die Staatsanwaltschaft Köln Anklage erhoben. Der 72-Jährige muss sich demnach wegen gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Verstößen gegen das Waffengesetz vor Gericht verantworten müssen.

Bähner soll in der Nacht vom 29. auf den 30. Dezember einen 20-jährigen mit Migrationshintergrund am Friedrich-Ebert-Ufer mit einem Revolver angeschossen und verletzt haben.

Der Kölner Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn bestätigte auf EXPRESS-Anfrage die Anklageerhebung gegen Bähner. Der war nach dem Bekanntwerden des Angriffs von seinen Ämtern zurückgetreten. Der Fall schlug bundesweit hohe Wellen. Auch in der CDU. So wurde der Vorfall vom Generalsekretär der Bundes-CDU, Paul Ziemiak, in den sozialen Medien öffentlich heftig kritisiert.

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An dem Abend hatte sich Bähner offenbar am Lärm, den der junge Mann mit seinen Freunden verursacht hatte, gestört gefühlt. Er soll in sein Haus gegangen sein, um eine Waffe zu holen und auf den 20-Jährigen geschossen haben. Das Opfer wurde an der Schulter verletzt.

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Bei einer Hausdurchsuchung durch die Polizei wurden bei Bähner, der auch Sportschütze ist, fünf scharfe Schusswaffen gefunden. Der Versicherungsmakler war auch stellvertretender Aufsichtsratsvorsitzender der Porzer Wohnungsbaugenossenschaft GEWOG.

Kölner Staatsanwaltschaft wirft CDU-Politiker Hans-Josef Bähner fremdenfeindliche Motive vor

Auf EXPRESS-Anfrage erklärt Dr. Jan Orth, Sprecher des Kölner Landgerichts: „Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass die Tat auch auf fremdenfeindliche Motive zurückzuführen ist. Der Beschuldigte soll fremdenfeindliche Schimpfwörter wie «Drecksausländer» und «Dreckskanacken» sowie «Verpisst euch» gesagt haben.“

Ein Termin für eine Gerichtsverhandlung steht laut des Gerichtssprechers noch nicht fest. Bei einer Verurteilung wegen gefährlicher Körperverletzung droht eine Haftstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren, in minder schweren Fällen von drei Monaten bis zu fünf Jahren.