K.o.Tropfen im BlutKölnerin sprang vom Balkon – Anwalt irritiert Arzt mit Horror-Frage

Mutmaßlicher Vergewaltiger Richard L. (39) vor Kölner Landgericht.

Seit Donnerstag (26. August) steht Richard L. (39) vor dem Kölner Landgericht. Auf dem Foto ist er mit seinem Rechtsanwalt Carsten Göthel (links) und seiner Dolmetscherin zu sehen.

Nach dem Balkonsturz einer Frau (28) am 17. Januar 2021, muss sich der Angeklagte vor dem Kölner Landgericht verantworten. Am Donnerstag hat das Notarztteam ausgesagt, denen sich ein Bild des Schreckens bot.

von Madeline Jäger (mj)

Köln. Zu Anfang des Jahres hatte der Balkonsturz-Fall die ganze Stadt erschüttert. Die schrecklichen Vorwürfe, die seit Donnerstag (26. August) vor dem Kölner Landgericht im Raum stehen, klingen wie ein Albtraum.

Am 17. Januar 2021 fand die Kölner Polizei eine junge Frau mit schweren Verletzungen im Innenhof eines Deutzer Wohnhauses auf. Neben ihr ein Mann mit leichten Verletzungen. Erst später klärte sich die Situation für die Ermittler auf: Nur die Frau war sieben Meter vom Balkon in die Tiefe gestürzt. Und der Mann dem Anschein nach nicht ebenfalls Opfer – sondern Täter.

Kölner Landgericht: Angeklagter soll Frau (28) mit K.O. Tropfen betäubt haben

Der Mann mit den leichten Verletzungen ist der Angeklagte Richard L. (39), der sich auch am dritten Verhandlungstag dem Tatvorwurf der Vergewaltigung stellen muss. Er soll die Geschädigte zuerst mit K.o. Tropfen im Rotwein betäubt, sie anschließend in seiner Wohnung sexuell missbraucht und dabei gefilmt haben.

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Infolge dessen soll die junge Frau anschließend sieben Meter vom Balkon des Angeklagten gestürzt und sich dabei schwere Verletzungen zugezogen haben.

Nachdem am Mittwoch (1. September) das Opfer (28) vor dem Kölner Gericht ausgesagt hat, das immer noch mit körperlichen und seelischen Folgen des Sturzes und der mutmaßlichen Vergewaltigung zu kämpfen hat, haben am Donnerstag (9. September) zwei Rettungssanitäter und der Notarzt im Zeugenstand Platz genommen.

Kölner Landgericht: Balkonsturz-Fall: Rettungssanitäter bot sich Bild des Schreckens

Zunächst schildert der Kölner Rettungssanitäter Thomas D. das Bild des Schreckens, das sich ihm am 17. Januar 2021 in den frühen Morgenstunden geboten hat. Zunächst habe er Hilferufe von Richard L. vernommen. Der Angeklagte sei jedoch danach apathisch und nicht ansprechbar gewesen.

Dann habe der zunächst alleine agierende Sanitäter sich nur noch auf die dringend hilfsbedürftige Frau konzentriert.

„So etwas hat man nicht jeden Tag. Die Frau lag am Boden – schwerstens verletzt und man sah ein Kältezittern an ihr. Es war ja extrem kalt und es hatte geschneit“, schildert Thomas D. und benennt dann die einzigen Worte, die er vom Angeklagten beim Einsatz vernommen habe: „Lebt sie noch?“

Gefühlt sei für den Sanitäter eine Ewigkeit vergangen, bis der Notarzt eintraf und ihm zur Hilfe eilte.

Kölner Landgericht: Balkonsturz-Fall: Rechtsanwalt irritiert mit Horror-Frage

Dann sagt der besagte Notarzt Dr. David O. (37) vor Gericht aus.

„Die Frau hat beim Sturz ein schweres Schädel-Hirn-Trauma erlitten und blutete stark am Auge“, so O. Er habe sich auf die Behandlung der Frau konzentriert. Ihm sei dabei lediglich aufgefallen, dass der Angeklagte „bewusst jede verbale Interaktion“ mit ihm vermieden habe, so der Notarzt weiter.

Dann spricht Christoph Klein, der zweite Verteidiger des Angeklagten, den Notarzt auf den im Blut des Opfers nachgewiesenen K.o. Tropfen-Wirkstoff GHB (Gamma-Hydroxy-Buttersäure) an.

„Ist es denkbar, dass sich GHB als Wirkstoff in einem der Medikamente befunden hat?“

„Das kann man ausschließen“, antwortet der Kölner Notarzt irritiert. Dann legt der Rechtsanwalt mit der nächsten Frage nach: „Kann es denn sein, dass sich der Stoff im Notarztwagen befunden hat?“

Kölner Landgericht: Balkonsturz-Fall: Vier weitere Verhandlungstage geplant

„Auch das kann man ausschließen“, betont der Notarzt klar. Auch alle weiteren Versuche des Rechtsanwalts, seinen Mandanten in Bezug auf die K.o.-Tropfen in ein besseres Licht zu rücken, schlagen vorerst fehl.

An diesem Verhandlungstag hat der Richter bekannt gegeben, dass die Ehefrau des Angeklagten nicht aussagen wird und somit von ihrem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch macht. In der dritten Septemberwoche sollen weitere Zeugen und Sachverständige vernommen werden. Für den Prozess sind noch vier weitere Verhandlungstage bis Ende des Monats angesetzt.