Bei Unfällen am Wochenende in der Kölner Innenstadt haben sich zwei E-Scooter-Fahrer (22, 27) schwer verletzt.
Schwere Unfälle in KölnSchock-Diagnose für zwei E-Scooter-Fahrer (22, 27) – ADAC warnt

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Am Wochenende haben sich in Köln zwei schwere E-Scooter-Unfälle ereignet. Unser Symbolbild wurde 2019 aufgenommen.
In der Kölner Innenstadt ist es am Wochenende zu folgenreichen Verkehrsunfällen gekommen. Für zwei E-Scooter-Fahrer (22, 27) endete die Fahrt auf dem Elektro-Roller, die viele als ungefährlichen Spaß ansehen, im Krankenhaus.
Beide Männer erlitten schwere Kopfverletzungen. Wie die Polizei Köln am Montag (6. Februar 2023) berichtet, soll einer der jungen Fahrer alkoholisiert gefahren sein.
Köln: Zwei Schwerverletzte bei Unfällen mit E-Scooter
Der 27-Jährige war laut Polizei am Samstag gegen 1 Uhr auf der Frankstraße unterwegs, als der mit dem E-Scooter gegen eine Gehwegkante fuhr und stürzte. Dabei verletzte er sich schwer am Kopf. Einsatzkräfte beschlagnahmten den Führerschein des mutmaßlich alkoholisierten 27-Jährigen, der ins Krankenhaus kam, und ordneten eine Blutprobe an.
Am Sonntagmorgen gegen 4.30 Uhr war der 22-Jährige auf einem E-Scooter auf der Straße „Unter Goldschmied“ unterwegs, als auf regennasser Fahrbahn zu Fall kam. Auch er zog sich dabei schwere Kopfverletzungen zu.
ADAC: Das müssen E-Scooter-Fahrer beachten
Der ADAC warnt und teilt auf seiner Website mit: Für E-Roller-Fahrer gelten dieselben Alkoholgrenzwerte wie für Autofahrer. Das heißt, wer mit 0,5 bis 1,09 Promille fährt und keine alkoholbedingte Auffälligkeit zeigt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und erhält einen Bußgeldbescheid: in aller Regel sind das 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg.
Weiter heißt es: Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer trotz einer Blutalkoholkonzentration von mindestens 1,1 Promille mit dem E-Scooter unterwegs ist. Von einer Straftat kann aber auch schon ab 0,3 Promille die Rede sein, wenn der Fahrer alkoholbedingte Ausfallerscheinungen zeigt.
Für Fahrer unter 21 Jahren und Führerscheinneulinge in der Probezeit gelten 0,0 Promille – sie dürfen also unter Alkoholeinfluss überhaupt nicht mit dem E-Scooter fahren. (als)
