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+++ EILMELDUNG +++ Wichtiges Schmerzensgeld-Urteil Seniorin (86) stürzt in Köln wegen E-Scooter-Fahrer

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Wichtiges Schmerzensgeld-UrteilSeniorin (86) stürzt in Köln wegen E-Scooter-Fahrer

Eine Person fährt mit einem E-Scooter.

Copyright: Christoph Soeder/dpa

In Köln ist ein Urteil rechtskräftig geworden, wonach einer Rentnerin (86) nach einem Vorfall mit einem E-Scooter-Fahrer ein Schmerzensgeld zusteht. (Symbolfoto)

Eine Rentnerin (86) ist wegen eines E-Scooter-Fahrers schwer gestürzt. Jetzt ist ein rechtskräftiges Urteil gefallen.

Ds sieht man in Köln täglich: Jugendliche düsen auf E-Scootern über den Gehweg, gerne schnell und dicht an Fußgängern vorbei. Jetzt ist in einer wichtigen Schmerzensgeld-Klage entschieden worden.

Eine 86-Jährige war in Köln auf dem Bürgersteig gestürzt, während ein 13-Jähriger auf einem E-Scooter nah an ihr vorbei fuhr. Die alte Dame hatte vor dem Kölner Landgericht bereits erfolgreich auf Schmerzensgeld geklagt, doch die Eltern des Jungen wollte das Urteil nicht hinnehmen und gingen in Berufung.

Unfall auf Kölner Gehweg: Sturz hat schwere Folgen

Der Vorfall passierte im August 2024. Zu dem Zeitpunkt waren neben der Rentnerin auch der damals 13-Jährige sowie dessen Schwester (8) mit einem nicht haftpflichtversichterten E-Scooter, dessen Halterin die Mutter der Kinder war, auf dem Gehweg unterwegs.

Der Sturz hatte für die 86-Jährige schwere Folgen. Sie erlitt eine vordere und hintere Beckenringfraktur, eine posttraumatische Stand- und Gangschwäche, eine posttraumatisches Schmerzsyndrom in den Beinen und im Becken und musste fast zwei Monate stationär behandelt werden. Auch wurde sie in die Pflegestufe 2 hochgestuft. Sie leidet weiterhin unter Schmerzen und ist in physiotherapeutischer Behandlung.

Mit ihrer Klage verlangte sie mindestens 15.000 Euro Schmerzensgeld und behauptete, dass der junge Fahrer sie mit dem E-Scooter berührt habe. Die Eltern sahen das anders und wandten sich dagegen. Insbesondere machten sie gelten, dass der Sturz nicht mit dem Verhalten der Kinder und dem E-Scooter zusammenhänge.

Das sah wiederrum das Gericht anders, gab der Klage der alten Dame statt und sprach ihr mit Urteil vom 5. November 2025 eine Schmerzensgeldzahlung in Höhe von 11.500 Euro zu. Das Landgericht hob in seiner Begründung hervor, dass nach dem Ergebnis der durchgeführten Beweisaufnahme zu seiner Überzeugung feststehe, dass der Junge als Fahrer des E-Scooters den Sturz der Klägerin widerrechtlich verursacht und diese dadurch erhebliche Verletzungen erlitten habe.

Der 13-Jährige hatte vor Gericht selbst die Reihenfolge beschrieben, wonach sich die Rentnerin plötzlich umgesehen, sich erschreckt habe und dann gestürzt sei. Einer Berührung habe es nicht bedurft, so das Gericht.

13-Jähriger verstößt gegen mehrere Sorgfaltspflichten

Dazu habe der Junge gegen mehrere Sorgfaltspflichten verstoßen: Er hätte den E-Scooter gar nicht auf dem Bürgersteig fahren dürfen, außerdem darf man erst ab vollendetem 14. Lebensjahr einen E-Scooter führen. Auch hätte seine Schwester nicht auf dem Trittbrett mitfahren dürfen.

Zudem haftet die Mutter als Halterin des E-Scooters, da sie, so das Gericht, dessen Inbetriebnahme auf einer öffentlichen Straße zugelassen habe, obwohl der Scooter noch gar keine gültige Versicherungsplakette hatte und nicht versichert war. Daneben würden sie und ihr Mann haften, weil sie ihre Aufsichtspflichten als Eltern des minderjährigen Sohnes verletzt hätten.

Die Eltern stemmten sich gegen das Schmerzensgeld-Urteil des Kölner Landgerichts und legten Berufung zum Kölner Oberlandesgericht (OLG) ein. Nachdem das OLG allerdings mit Beschluss vom 13. April 2026 darauf hingewiesen hatte, dass die Berufung nach derzeitigem Stand der Sach- und Rechtslage keine Aussicht auf Erfolg haben wird, zogen sie ihre Berufung kostenpflichtig zurück.

Damit ist das Landgerichtsurteil vom 5. November 2025 rechtskräftig und die 86-Jährige erhält 11.500 Euro. (iri)