Bluttat in BergheimTödlicher Schuss in den Po – noch schweigt der Angeklagte

Angeklagter Schuss in Po

Wegen heimtückischen Mordes steht der 43-Jährige seit Mittwoch, 9. Juni, in Köln vor Gericht.

Köln – Wegen heimtückischen Mordes steht seit Mittwoch, 9. Juni, ein 43 Jahre alter Mann vor dem Kölner Landgericht. Der Angeklagte soll im Februar 2021 in Bergheim bei Köln den 33 Jahre alten Bruder seiner früheren Frau erschossen haben. Vorangegangen sein soll ein Streit mit dem neuen Freund der Ex-Frau.

  • 43-Jähriger in Köln vor Gericht
  • Es geht um heimtückischen Mord
  • Bruder der Ex-Frau getötet

Laut Anklage waren am 4. Februar 2021 zunächst der 43-Jährige und der neue Lebensgefährte der Ex-Frau zufällig vor dem Straßenverkehrsamt in Bergheim aufeinandergetroffen. Eine Eskalation des Wortgefechts hätten die beiden Begleiter des Angeklagten jedoch unterbinden können.

Bluttat in Bergheim: Angeklagter zog plötzlich Waffe

Über die Begegnung habe der neue Partner anschließend seine Freundin, die Ex-Frau des Angeklagten, telefonisch informiert. Aus Sorge soll die Frau dann ihren völlig unbeteiligten Bruder gebeten haben, zu ihrem Freund am Straßenverkehrsamt zu gehen. Der Bitte sei der Bruder mit einem weiteren Bekannten nachgekommen, so die Anklage weiter.

Als die Männer aufeinandertrafen, sollen sich die Gemüter erhitzt haben. So seien Beleidigungen und Drohungen ausgetauscht worden, als der Angeklagte „für alle Beteiligten unerwartet eine Waffe“ gezogen und „alle acht Schüsse gezielt auf die drei Geschädigten abgefeuert“ habe.

Der frühere Schwager des Angeklagten sei durch einen Schuss ins Gesäß, bei dem eine Arterie getroffen wurde, tödlich verwundet worden. Die beiden anderen Männer erlitten erhebliche Verletzungen.

Bluttat in Bergheim: Angeklagter will sich bald äußern

Nach den Schüssen habe sich der Täter vom Tatort entfernt, heißt es in der Anklage. Er wurde am selben Abend in einem Taxi vor dem Kölner Polizeipräsidium festgenommen. Vermutlich wollte er sich stellen. Zu den Vorwürfen will er sich nach den Worten seines Verteidigers am zweiten Verhandlungstag äußern. (dpa)