Wichtige Kölner StraßeJetzt gilt Tempo 50 – aber Umstellung bringt erst mal ein Problem

Ein Verkehrsschild zur Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 50 neben einer Straße

Auf der gesamten Inneren Kanalstraße wird Tempo 50, auf dem Symbolfoto ein Verkehrsschild mit Geschwindigkeitsbegrenzung, gelten.

Sie ist eine wichtige Kölner Ringstraße: die Innere Kanalstraße mit Verlängerung in die Universitätsstraße. Hier ist ab sofort komplett Tempo 50 angesagt, Ampelanlagen werden umgestellt.

Köln. Was 2007 schon von der Politik angedacht war, geht jetzt auf die Zielgerade. Auf der gesamten Inneren Kanalstraße plus Verlängerung Universitätsstraße kommt Tempo 50.

Auf der 4,7 Kilometer langen Ringstraße gab es immer noch Bereiche, in denen Autofahrer mit Tempo 70 unterwegs sein konnten. Jetzt passt die Stadt an. Denn der Verkehrsausschuss hatte am 2. März beschlossen, Tempo 50 auf der gesamten Inneren Kanalstraße und auf der Universitätsstraße bis Bachemer Straße einzuführen.

Wichtige Kölner Straße: Stadt passt Ampelanlagen an

Die Stadt passt ab Dienstag, 3. August, bis Freitag, 13. August, deshalb zwischen 10 und 14 Uhr die Ampelanlagen an. Das bedeutet, dass diese nacheinander kurzzeitig ausgeschaltet werden müssen – dadurch kann es zu Verkehrsproblemen kommen.

  • Innere Kanalstraße/Niehler Straße
  • Innere Kanalstraße/Neusser Straße
  • Innere Kanalstraße/Krefelder Straße
  • Innere Kanalstraße/Escher Straße
  • Innere Kanalstraße/Hornstraße
  • Innere Kanalstraße/Am Gleisdreieck
  • Innere Kanalstraße/Herkulesstraße Nord
  • Innere Kanalstraße/Herkulesstraße Süd
  • Innere Kanalstraße/Subbelrather Straße
  • Innere Kanalstraße/Vogelsanger Straße
  • Innere Kanalstraße/Weinsbergstraße
  • Innere Kanalstraße/Hollarstraße
  • Aachener Straße/Innere Kanalstraße
  • Universitätsstraße/Dürener Straße
  • Universitätsstraße/Bachemer Straße/Innere Kanalstraße

Innere Kanalstraße: Tempo 50 auch gut fürs Klima

Die Kölner Stadtverwaltung hatte die Umstellung auf Tempo 30 genau durchgecheckt. Und ist zu dem Ergebnis gekommen, „dass es aus Verkehrssicherheitsgründen sinnvoll ist, auf dem Gesamtverlauf der Inneren Kanalstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit auf 50 km/h festzulegen“.

Mit durchgehend Tempo 50 sei eine „Stetigkeit des Verkehrs“ gegeben. Aber nicht nur das: Das Tempo-Limit bringt auch was für den Klimaschutz.

Ergebnis der Prüfung: „Mit der Vereinheitlichung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit werden eine Verbesserung des Verkehrsflusses und dadurch eine Verringerung der Emissionen erreicht. Insgesamt kann die hier dargestellte Maßnahme als positiver Beitrag zum Klimaschutz bewertet werden.“ (MS)