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Fühlinger See in KölnSportamt erklärt Verbot – das gilt auch für beliebtes Hobby

Badegäste am Fühlinger See in Köln.

Baden und andere sportliche Aktivitäten sind im und auf dem Fühlinger See in Köln, hier eine Aufnahme vom Juni 2021, verboten. 

Dass Menschen in Köln im Fühlinger See nicht schwimmen dürfen, sorgt für großen Unmut in der Bevölkerung. Das zuständige Sportamt reagiert dabei auf die aktuellen Entwicklungen.

von Adnan Akyüz (aa)

Köln. Der Kölner Felix Scherf (22) hat mit seiner Petition gegen das Schwimmverbot im Fühlinger See eine hitzige Diskussion angestoßen. Scherf sammelt Unterschriften, damit die Menschen in Köln weiterhin in dem beliebten See planschen können. Das Sportamt hatte kürzlich mit Flyern angekündigt, dass Verstöße gegen das Badeverbot mit bis zu 1000 Euro Bußgeld belangt werden könnten. 

In sozialen Medien wurde heiß diskutiert. Viele Menschen aus Köln teilten mit, dass sie selber und später ihre Kinder das Schwimmen im Fühlinger See gelernt hätten. Andere sagten, der See sei für viele aus  Köln, die sich keinen Urlaub leisten könnten, eine der wenigen Möglichkeiten, um im Sommer mal abzukühlen.  

Menschen baden dicht an dicht am Fühlinger See.

Der Fühlinger See, hier eine Aufnahme vom August 2021, ist im Sommer ein beliebtes Ausflugsziel.

Die Bilder aus dem Sommer mit zig Menschen, die sich ungeachtet der Corona-Regeln im und am See tummelten, sind vielen noch vor Augen. Genauso die schrecklichen Badeunfälle mit zwei Toten in diesem Jahr.

Das Sportamt hat die aktuellen Entwicklungen zum Anlass genommen, um auf das Badeverbot für den Fühlinger See nochmals aufmerksam zu machen. Denn: Die Regelung gilt bereits seit dem 29. Juli 1984. 

Köln: Badeverbot für Fühlinger See gilt schon seit 1984

Auf Anfrage von EXPRESS.de erklärt ein Sprecher der Stadt: „Es handelt sich somit nicht um eine neue Regelung der Stadt Köln betreffend des Schwimmverbots am Fühlinger See. Aufgrund einer überdurchschnittlich hohen Zahl an Unfällen auf und im Fühlinger See, die zum Teil sogar tödlich endeten, sah sich das Sportamt in diesem Sommer veranlasst, das Verbot in der Öffentlichkeit präsenter dazustellen und die Bevölkerung auf die Gefahren eindringlich hinzuweisen.“

Fühlinger See in Köln: Es gilt noch ein weiteres Verbot

Auch die Ausübung von anderen Wassersportarten wie das derzeit extrem beliebte Stand-up-Paddling ist demnach für Freizeitsportler verboten. Dazu erklärt der Stadtsprecher: „Die Regattabahn stellt die eigentliche Sportstätte dar und ist Landesleistungszentrum für den Kanu-, Ruder- und Para-Rudersport. Vor diesem Hintergrund ist die Regattabahn ausschließlich den ansässigen Vereinen und Leistungskadern für den Trainings- und Wettkampfbetrieb vorbehalten. Die Nutzung der Regattabahn des Fühlinger Sees ist von daher für den Freizeitsport untersagt. Dies beinhaltet neben Schwimmen, Surfen auch das Stand-up-Paddling.“

Warum es diese Regelung gibt, erklärt der Sprecher so: „Die Gefahr der Kollision von Freizeitsportlern mit einem schnellen, rückwärtsfahrenden Ruderboot ist sehr groß und in der Vergangenheit leider sehr häufig vorgekommen. In der Folge sind die Sachschäden am Equipment nachrangig. Die Freizeitsportler*innen erleiden bei diesen Unfällen oftmals schwere Kopfverletzungen mit bleibenden Folgeschäden, die Ruderer einen Schock.“

Dass das Schwimmen im Fühlinger See nur am kostenpflichtigen Beachclub „Blackfoot Beach“ gestattet ist, stört viele Menschen, da die Anlage im Sommer häufig Besucher wegen Überfüllung abweisen musste.

Dass nur dort geschwommen werden darf, habe laut des Sprechers auch einen rechtlichen Hintergrund: „In diesem Zusammenhang wird auch auf das Urteil des Bundesgerichtshofs aus 2017 verwiesen, in dem festgeschrieben ist, dass die Kommune in der Verkehrssicherungspflicht steht, sobald Anlagen, hier: Stege am See installiert sind. Es wäre daher eine ständige Schwimmaufsicht zur Überwachung des Badebetriebs für den gesamten Fühlinger See bereitzustellen.“

Köln: Petition gegen Schwimmverbot für Fühlinger See gestartet

Immerhin: Felix Scherf hat in wenigen Tagen schon knapp 3700 Unterstützer (Stand: Dienstag, 26. Oktober, 11 Uhr) und einen kleinen Meilenstein erreicht. Der Stadtsprecher stellt in Aussicht: „Die laufende Petition nimmt die Sportverwaltung jedoch zum Anlass, die haftungsrechtlichen Fragestellungen mit dem Rechtsamt in der nun anstehenden schwimmfreien Winterzeit nochmals zu erörtern.“ Jetzt bleibt abzuwarten, ob es für den kommenden Sommer womöglich eine neue Regelung für den Fühlinger See geben wird.