Wegen extremer HitzeStadt Köln spricht Verbot aus – gilt ab 1. Juli

Blick auf den Faulbach in Köln.

Der Faulbach in Köln-Buchheim, aufgenommen im August 2023. 

Wegen des niedrigen Wasserstands in Kölns Bächen untersagt die Stadt die Entnahme von Wasser aus den Gewässern.

von Klara Indernach  (KI)

Die Stadt reagiert auf die extreme Hitze in Köln.

Die Gewässer sind bereits stark von der Trockenheit im Frühjahr betroffen gewesen. Weniger Regen hat dazu geführt, dass Bäche zunehmend trockenfallen; einige führen mittlerweile gar kein Wasser mehr.

Köln: Stadt spricht Verbot wegen extremer Hitze aus

Um gegen die Knappheit der Wasserressourcen entgegenzuwirken, hat das Umwelt- und Verbraucherschutzamt der Stadt Köln eine Allgemeinverfügung erlassen. Ab dem 1. Juli 2025 ist es untersagt, Wasser aus den Bächen zu entnehmen.

Alles zum Thema Wetter

Diese Regelung richtet sich vor allem an Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer, deren Gärten an diese Gewässer grenzen. Elektrische Pumpen sind für die Entnahme von Wasser ohne wasserrechtliche Erlaubnis ohnehin nicht erlaubt.

Diese Verfügung betrifft insgesamt 24 offene Fließgewässer in Köln, sowohl auf der links- als auch auf der rechtsrheinischen Seite. Die vier linksrheinischen Bäche – Pletschbach, Frechener Bach, Duffesbach und Gleueler Bach – sind aufgrund ihrer Lage kaum von privaten Grundstücken betroffen.

Anders präsentiert sich die Lage auf der rechten Seite des Rheins, wo viele privat genutzte Grundstücke unmittelbar an den Gewässern liegen. Dort sind Selbach, Flehbach und Wasserbach bereits ausgetrocknet. Andere Bäche wie die Strunde oder der Frankenforstbach verzeichnen extrem niedrige Wasserstände, die sich auch durch lokale Regenschauer nicht nachhaltig erholen können.

Unkontrollierte Wasserentnahmen bedrohen nicht nur Flora und Fauna, sondern auch die natürliche Selbstreinigung der Gewässer, erklärt die Stadt. Die niedrigen Wasserstände verringern die Sauerstoffzufuhr, während gleichzeitig die Temperatur ansteigt. Diese Umstände stören die Gewässerökologie und führen zu einer erheblichen Beeinträchtigung der Lebensräume für Tiere und Pflanzen in den Bächen.

Die Allgemeinverfügung wurde erlassen, um diese negativen Auswirkungen zu minimieren. Die Regelung ist bis zum 31. Oktober 2025 gültig, könnte jedoch abhängig von der Wetterlage verlängert werden.

Dieser Text wurde mit Unterstützung Künstlicher Intelligenz (KI) erstellt und von der Redaktion (Adnan Akyüz) bearbeitet und geprüft. Mehr zu unseren Regeln im Umgang mit KI gibt es hier.