Kölner HauptbahnhofMann wirft „Polenböller“ auf Bundespolizisten –Folgen sind heftig

Polizeibeamte am Kölner Hauptbahnhof

Beamte einer Polizeistreife am Kölner Hauptbahnhof wurde am Sonntagabend (2. Januar) von einem Mann mit einem illegalen Böller beworfen. Hier ein Bild der Bundespolizei am Kölner Hauptbahnhof vom 5. Oktober 2021.

Am Sonntagabend (2. Januar) wurden Beamte der Bundespolizei am Kölner Hauptbahnhof mit einem illegalen Böller beworfen. Was dann passierte, verschlägt einem die Sprache.

Eine Streife der Bundespolizei in Köln wurde am Sonntag (2. Januar) mit einem illegalen „Polenböller“ von einem 28-Jährigen beworfen. Im Zuge dessen wurden gegen den Mann vier Anzeigen erstattet.

Die betroffenen Beamten litten über mehrere Stunden an Beeinträchtigungen des Gehörs und Tinnitusgeräuschen.

Köln: Mann (28) bewirft Polizeibeamte mit Polenböllern

Gegen 21.45 Uhr war eine Streife der Bundespolizei am Kölner Hauptbahnhof auf dem Weg zu einem Einsatz, als sie beim Überqueren des Breslauer Platzes mit einem Böller beworfen wurde. Der Knaller ging in direkter Umgebung der Beamten in die Luft.

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Der Knall war so enorm, dass weitere Einsatzkräfte der Polizei Köln aus der Wache hinauseilten, um zu gucken, woher der Krach kam. Mehrere Beamte erlitten Druckgefühle in den Ohren und vernahmen über Stunden andauernde piepende Töne im Ohr.

Aufgrund der immensen Böllerexplosion war es den Beamten zunächst nicht möglich, den Täter ausfindig zu machen. Zeitgleich meldete sich das Ordnungsamt bei der Bundespolizei am Bahnhof, weil sie Verstärkung brauchten, um die Personalien eines Mannes zu kontrollieren. Wie sich später herausstellte, handelte es sich bei dem 28-Jährigen Syrer um den „Böllerwerfer“.

Köln Hauptbahnhof: Böllerwerfer schlägt nach Polizeibeamten

Die Beamten ermittelten, dass es sich bei dem Wurfkörper um einen Böller der Kategorie „FP3“ handelte, welcher umgangssprachlich besser bekannt ist als „Polenböller“. Der Mann wurde zur Dienststelle der Bundespolizei gebracht. Da er keine Ausweisdokumente dabei hatte, musste die Identität mittels Fingerabdrücken festgestellt werden. Dabei schlug er gezielt mit der Faust nach einem Beamten, welcher den Angriff aber abwehren konnte.

Durch die Überprüfung wurde bekannt, dass der Tatverdächtige bereits wegen unerlaubten Aufenthalts gesucht wurde. Ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung, tätlichen Angriffs, und dem Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz wurden eingeleitet. (als)