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Missbrauchs-Prozess in KölnLange Haftstrafe für Priester (70): Jetzt sprechen drei seiner Opfer

Im Prozess vor dem Landgericht Köln gegen den katholischen Priester Hans U. ist ein Urteil gefallen. Der 71-Jährige muss für zwölf Jahre ins Gefängnis!

Zwölf Jahre Haft für insgesamt 110 Taten! So lautet das Urteil im Prozess gegen den katholischen Priester Hans U. (70), der sich seit November 2021 vor dem Kölner Landgericht unter anderem wegen schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern verantworten musste.

Als der Vorsitzende Richter Christoph Kaufmann am Freitag (25. Februar 2022) um 11.32 Uhr das Urteil sprach, nahm der Angeklagte es scheinbar reglos hin, die Hände hinterm Rücken verschränkt. Seine Verteidiger hatten höchstens acht, die Staatsanwaltschaft 13 Jahre Haft gefordert. Im Anschluss des Prozesses traten drei seiner Opfer vor die Presse, darunter zwei Nichten des Angeklagten.

Ein Opfer: Eine Aktennummer hat jetzt ein Gesicht mein Gesicht

„Hier zu stehen, hat in vielerlei Hinsicht etwas Bedeutendes“, erklärte eine der Nichten. „Zum einen bekommt eine der Aktennummern des Gutachtens zur Aufklärung des sexuellen Missbrauchs der katholischen Kirche des Erzbistums Köln einen Namen, ein Gesicht. Mein Gesicht. Zum anderen darf und möchte ich hier heute mit einer Stimme, mit meiner, stehen. Einer Stimme, die sich endlich gehört fühlt und wahrgenommen wurde.“

Ihre Schwester appellierte daran, dass eine strafrechtliche Anzeige kein Tabuthema mehr sein sollte. Diese sei schwer, aber machbar und bedeute langfristige eine Heilung für die Seele. Am Ende stellte sie klar: „Der Täter ist für seine Taten verantwortlich, nicht das Opfer. Ein Opfer sollte sich in unserer Gesellschaft nicht mehr dafür schämen müssen, Opfer zu sein.“

Eine dritte junge Frau, ebenfalls Opfer des Priesters, dankte allen, die sich für die Wahrheitsfindung eingesetzt haben. „Ich bin durch den Prozess auf emotionaler, persönlicher Ebene so enorm gewachsen und bitte jeden Menschen, dem Gewalt widerfährt oder widerfahren ist, darum, sich jemandem anzuvertrauen“, erklärte sie. „Denn wenn ich eins aus der ganzen Sache gelernt habe, dann ist es, dass das Reden darüber hilft. Denn kein Täter darf ungestraft davonkommen.“

Landgericht Köln: Urteilsbegründung dauerte rund drei Stunden

Zuvor hatte der Vorsitzende Richter sich rund drei Stunden Zeit für die  Urteilsbegründung genommen. Auch, um die Dimensionen des Missbrauchs nochmal deutlich zu machen. Egal, wo er gewesen sei, sei Hans U. als außergewöhnlicher Geistlicher wahrgenommen worden, begann der Richter. Ausgeglichen, gesellig. Alle hätten hervorgehoben, wie nahbar und empathisch er sei. Auch für Kinder hätte er immer spannende Angebote, wie Filmabende, gehabt. Kaufmann: „Sie waren aber nicht nur die ‚Lichtgestalt‘ – sondern ein pädophiler Serientäter, der systematisch Missbrauch betrieben hat.“

Angeklagte wird von Polizei in einen Gerichtssaal geführt.

Das Urteil gegen den katholischen Priester Hans U. ist am Freitag (25. Februar 2022) gefallen. Hier wird der Angeklagte kurz zuvor in Saal 112 geführt.

Er schilderte das Martyrium der einzelnen Mädchen. Sexuell missbraucht, zum Teil aufs Übelste. „Wie konnte das über 40 Jahre geschehen, ohne, dass Ihnen das Handwerk gelegt wurde?“, fragte der Vorsitzende Richter. Man habe gesehen, dass der Angeklagte ein Meister der Manipulation sei.

In dem Prozess ging es am Ende um insgesamt neun Geschädigte in Gummersbach, Wuppertal und Zülpich. Darunter die drei Nichten (damals zwischen 7 und 13) des Angeklagten. Während des Prozesses waren immer mehr Opfer und Taten bekannt geworden. Wie der Fall einer inzwischen 23-Jährigen, die zunächst als Zuschauerin im Gerichtssaal saß und in Tränen ausbrach. Sie war mehrfach Opfer von Hans U. in Wuppertal geworden, wo dieser 2006 in einem Kinder- und Jugendzentrum bei der Hausaufgabenbetreuung half.

Priester in Köln vor Gericht: Missbrauchs-Sumpf noch viel tiefer?

In einem anderen Fall hatte sich der Priester mit einer Familie angefreundet, war mit ihr sogar in den Spanienurlaub gefahren. Später wurden beide Töchter zu seinen Opfern, ebenso eine Freundin der Mädchen. Ein Missbrauchs-Sumpf. Und der ist offenbar noch tiefer. Der Richter an den Angeklagten gewandt: „Die Ermittlungen dauern an, auch was zum Teil noch nicht identifizierte Kinder aus Wuppertal betrifft.“

Hans U. habe spät im Prozess ein sehr schwaches Teilgeständnis abgegeben, so der Richter. Dafür sich seitenlang über sein finanzielles Engagement ausgelassen. Dabei hatte der Priester angekündigt, er werde reinen Tisch machen, dazu stehen, was er getan hat. Stattdessen legte er falsche Spuren, verheimlichte dem Gericht richtige Namen, behauptete, Opfer kaum zu kennen.

Lange Haft für Priester: Kölner Richter mit klaren Worten

Alle nur erdenklichen Schäden, die eine Aussage haben kann, wie Verzerrung, Verharmlosungen, vorgetäuschte Erinnerungslücken, dreiste Lügen – all das hätte das Gericht vom Hans U. zu hören bekommen. Im Gegensatz dazu habe keine einzige Zeugin ein Schwarzbild vom Angeklagten gemalt, erklärte Richter Kaufmann.

Und das, obwohl alle Opfer Schreckliches durchmachen mussten und bis heute unter den Folgen leiden. Albträume, Depressionen, Magersucht, Selbstverletzung, jahrelange Therapien. Eine Geschädigte kann teilweise die Nähe ihres Partners nicht aushalten und ekelt sich vor sich selbst.

„Das Verfahren war anstrengend für Sie“, sagte der Vorsitzende Richter an Hans U. gewandt. „Aber, was das für die Geschädigten bedeutet, hier in den Ring zu steigen – sie sind die Heldinnen des Verfahrens.“

Richter Christoph Kaufmann trägt eine Schutzmaske.

Der Prozess gegen Priester Hans U. wird unter Vorsitz von Richter Christoph Kaufmann geführt. Das Foto zeigt ihn beim Prozess am 18. Januar 2022.

Köln: Angeklagter Priester soll Pflegetochter geschwängert haben

Die Vorwürfe gegen den Kirchenmann waren von Anfang an erschütternd. Unter anderem sagten am 10. Dezember 2021 die beiden Pflegekinder des Angeklagten aus und belasteten ihn auf das Schwerste. So gab die Pflegetochter im Zeugenstand unter anderem an, dass sie zweimal von Hans U. schwanger geworden sei. U. hatte die heute 55-Jährige sowie den zwei Jahre älteren Pflegesohn Ende der 1970er-Jahre aus einem Bonner Kinderheim zu sich geholt.

Nach der Aussage einer weiteren Zeugin am 27. Januar 2022 war der Priester schließlich noch im Gerichtssaal festgenommen worden. Seitdem sitzt er wegen Wiederholungsgefahr in U-Haft. (red, dpa)