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Die AusnahmenWann Kunden im Kölner Supermarkt die Maske abnehmen dürfen

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In einem Kölner Supermarkt musste ein Jugendlicher seine Maske lüften. Dahinter steckt eine große Ausnahme der Maskenpflicht. (Symbolfoto)

von Madeline Jäger (mj)

Köln – Seit dem 27. April herrscht Maskenpflicht im öffentlichen Raum. Kölner dürfen den Supermarkt ihres Vertrauens nur noch mit Maske betreten und verlassen.

Doch schon nach einer Woche zeigen sich die Grenzen der Maskenpflicht im Supermarkt. Es gibt Ausnahmen und Grenzfälle, bei denen Supermarkt-Mitarbeiter Kunden bitten dürfen, ihre Gesichtsbedeckung zu lüften.

Köln: Mitarbeiterin bittet Jugendlichen die Maske abzunehmen

Samstagabend im Rewe-City auf der Severinstraße. An der Kasse steht ein Jugendlicher mit einer bunten Maske. Der vermeintlich Minderjährige will sich Alkohol kaufen. Er zeigt seinen Personalausweis vor, doch das Dokument alleine reicht der Kassiererin hinter dem Plexiglas nicht aus.

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„Nehmen Sie Ihre Maske kurz ab“, bittet die Mitarbeiterin den Jugendlichen. Der lüftet seine Maske sofort. In seinem hektischen Eifer packt der Jugendliche die Maske jedoch wenig vorbildlich vorne an der Außenfläche und legt die Maske mit diesem Griff ungelenk auch wieder an.

Die Kassiererin ist zufrieden mit dem Abgleich, der junge Mann kann den Alkohol mitnehmen. Doch manch ein Kunde in der Schlange hinter ihm ist irritiert. Fragende Blicke, bis der nächste Kunde drankommt.

Wieso reicht in Zeiten der Maskenpflicht im Supermarkt die Vorlage des Personalausweises nicht aus?

REWE und Ministerium bestätigt Grenzen der Maskenpflicht

Bei der erlebten Szene im Kölner Supermarkt handelt es sich um eine Ausnahme der Maskenpflicht, wie ein REWE-Sprecher gegenüber EXPRESS auf Anfrage bestätigt.

„Personen, die Produkte mit Altersbegrenzung kaufen möchten, müssen im Zweifel die Maske an der Kasse kurz lüften, um der Kassenkraft die Möglichkeit der Überprüfung zu geben. Junge Kunden haben sich per Ausweis zu legitimieren. Angesichts des Spuckschutzes und der Abstandsregelung an der Kasse besteht keine Kontaminationsgefahr“, erklärt der Sprecher dazu.

Ministerium bestätigt Ausnahme: „Darf für kurzen Moment abgenommen werden“

Das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW erklärt die Situation ebenfalls zu einer erlaubten Ausnahme.

„Der Altersnachweis ist grundsätzlich durch die Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises zu erbringen. Sofern zur Feststellung der Identität das Abnehmen der Mund-Nase-Bedeckung erforderlich ist, darf diese für einen kurzen Moment abgenommen werden“, so ein Sprecher.

Friseure unterliegen strenger Maskenpflicht

In einer Zeit, in der es Friseuren wegen der Maskenpflicht untersagt ist, die Bärte ihrer Kunden zu stutzen und Face-to-Face-Arbeiten von Kosmetikern und Barbieren laut Corona-Schutzverordnung verboten sind, können solche Mundschutz-Ausnahmen irritieren.

Friseure halten sich unter erschwerten Bedingungen seit der Wiederöffnung am Montag (4. Mai) streng an die Maskenpflicht in ihren Salons, um weiter praktizieren zu dürfen. Auch ihre Kunden dürfen die Masken während des Friseurbesuchs nicht lüften.

Wie der Handelsverband NRW jedoch bestätigt, gibt es im Supermarkt Ausnahmen und Grenzfälle. Die Strenge der Maskenpflicht im Supermarkt müsse nach einer Woche gelebter Praxis weiterhin hinsichtlich ihrer Praktikabilität geprüft werden.

Zum Beispiel an der Fleisch- oder Käsetheke könnten Kunden ihre Maske kurz ordnungsgemäß abnehmen, um frische Ware auszuprobieren.

Ausnahme oder Regelbruch? Lebensmittel an frischer Theke ausprobieren

Doch laut Ministerium (MAGS) sollte von diesem Supermarkt-Ritual aus hygienischen Gründen derzeit abgesehen werden. „Das würde den durch die Mund-Nase-Bedeckung beabsichtigten Schutz unterlaufen“, erklärt der Sprecher dazu konkret.

Beim Verdacht auf Diebstahl sollen Supermarkt-Mitarbeiter und Detektive den Verdächtigen aktuell besser nicht bitten, die Maske abzunehmen, sondern die Polizei einschalten. Die dann die erforderlichen Anordnungen trifft.

Supermarkt-Mitarbeiter müssen Maske nicht nonstop tragen

Die größte Ausnahme der Maskenpflicht im Supermarkt betrifft aktuell Verkäufer und Kassierer. Denn laut Corona-Schutzverordnung müssen sie nicht, wie beispielsweise Friseure, bei der Arbeit nonstop eine Maske tragen.

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Diese Ausnahme bestätigt auch das Ministerium (MAGS). „Sofern Kassierer oder Verkäufer an bestimmten Theken bereits durch eine Plexiglasscheibe oder sonstige Vorrichtungen ausreichend geschützt sind, kann, insbesondere aus gesundheitlichen Gründen, ausnahmsweise vom Tragen einer textilen Mund-Nase-Bedeckung abgesehen werden.“

Handelsverband: „Supermarkt-Mitarbeiter laufen blau an ...“

Der Handelsverband NRW sieht jedoch für verschiedene Supermarkt-Mitarbeiter trotzdem Probleme.

„Was ist mit der Mitarbeiterin hinter der Fleischtheke, die nicht so lange Arme hat, um mit 1,5 Metern Abstand dem Kunden die Ware zu reichen? Was passiert mit ihr?“, fragt der Sprecher.

Was sei mit Supermarkt-Mitarbeitern im Lager, gibt der Sprecher weiter zu bedenken. „Ich bekomme Anrufe aus dem Lebensmittel-Bereich, da heißt es oftmals, wieder sei ein Mitarbeiter blau angelaufen, weil er bei der schweren körperlichen Arbeit keine Luft bekommen habe.“ In solchen Fällen müsse das Ministerium nachbessern.

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Das Ministerium (MAGS) beschreibt auf Anfrage, es in der Corona-Epidemie mit einem sehr dynamischen Geschehen zu tun haben und sowohl Maßnahmen als auch Empfehlungen ständig zu überprüfen.

Aber: „Weitere Gründe für eine Ausnahme sehen wir allerdings derzeit nicht“, erklärt ein Sprecher.