Zugriff im Kölner HbfFrau (37) kommt aus Berlin an: Ihre Handtasche ruft die Polizei auf den Plan

Polizisten gehen in einer Gruppe durch den Kölner Hauptbahnhof.

Am Hauptbahnhof in Köln, hier ein Symbolfoto aus dem Dezember 2021, hat die Bundespolizei eine Frau mit 42.000 Euro Bargeld aus dem Verkehr gezogen.

42.000 Euro im Gepäck – das machte eine Frau im Kölner Hauptbahnhof verdächtig. Zumal sie bereits wegen Geldwäsche verdächtigt wurde.

Mit so viel Geld im Gepäck durch den Kölner Hauptbahnhof – und dann womöglich auch noch illegal. Da muss man sein bestes Pokerface aufsetzen können, um unverdächtig zu bleiben. Konnte eine Frau aus Köln am Donnerstagabend (10. Februar) aber nicht und machte so die Bundespolizei erst recht auf sich aufmerksam.

Gegen 22 Uhr fiel die 37-Jährige einer Streife der Bundespolizei auf und wurde, als sie die Einsatzkräfte bemerkte, sichtlich nervös. Auch bei der Kontrolle wirkte die Frau, die aus Berlin mit der Bahn zum Hauptbahnhof Köln gekommen war, hektisch.

Köln Hauptbahnhof: Frau mit 42.000 Euro im Gepäck kontrolliert

Der Grund wurde recht schnell klar: Als sie ihren Ausweis aus der Handtasche zog, fiel den Beamten eine große Summe Bargeld in der Tasche auf. Sie fragten die Frau, ob sie mehr als 10.000 Euro Bargeld mitführe.

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Die Frau winkte ab, sie habe nur 500 Euro dabei. Diese Summe korrigierte sie wenig später aber auf 1000 Euro, dann auf 40.000 Euro, dann auf 41.000 Euro. Tatsächlich waren es 42.000 Euro, die die Einsatzkräfte bei ihr fanden, außerdem wurde Kleidung im Wert von 6500 Euro bei ihr gefunden.

Geldwäsche? 37-Jährige aus Köln kriegt Geld abgenommen

Sie gab an, das Geld aus einem Privatdarlehen von dem Mann ihrer Cousine in München erhalten zu haben. Allerdings war ihre Erklärung wenig glaubhaft, weil bei der Überprüfung ihrer Personalien auffiel, dass sie bereits wegen Geldwäsche verdächtigt wird.

Die einzig logische Konsequenz für die Bundespolizei: Im Einvernehmen mit dem zuständigen Kriminalkommissariat des Polizeipräsidiums Köln wurde sie wegen Geldwäsche angezeigt. Das Bargeld und die Kleidung wurden sichergestellt.

Aber: Die 37-Jährige hat, sollte sie doch die Wahrheit gesagt haben, nun die Möglichkeit zu beweisen, dass es sich doch nicht um einen Fall von Geldwäsche handelt. Sie durfte die Dienststelle der Bundespolizei noch am Abend verlassen. (tw)