Der frühere Mitarbeiter hatte einen Reizgas-Randalierer verfolgt und ins Koma geprügelt.
Gewaltorgie in KölnDisko-Chefin deckt Ex-Türsteher – Hammer-Geldstrafe!

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Der frühere Türsteher mit seinen Verteidigern Christopher Posch (l.) und Tamer Yaikin beim damaligen Prozess im Kölner Landgericht
Die Betreiberin einer Diskothek im Zülpicher Viertel muss wegen Strafvereitelung eine Geldstrafe von 12.000 Euro (150 Tagessätze zu je 80 Euro) bezahlen. Das entschied das Amtsgericht Köln und blieb damit unter der Forderung der Staatsanwaltschaft, die zehn Monate Haft auf Bewährung beantragt hatte. Die Verteidigung hatte Freispruch gefordert. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die Clubchefin einen früheren Türsteher bei der Polizei gedeckt hatte. Der Mann hatte einen Randalierer bis zum Bereich des Barbarossaplatzes verfolgt und so schwer traktiert, dass dieser danach als Pflegefall galt.
Prügelorgie nach Reizgasangriff an Diskothek
Im Februar 2023 hatte der spätere Geschädigte vor der bekannten Diskothek im Studentenviertel Reizgas versprüht und auch den früheren Türsteher, der als Gast anwesend war, an den Augen verletzt. Der Mann ergriff die Flucht, wurde aber wenig später in der Nähe der Weyerstraße eingeholt. Was dann folgte, belegte das Landgericht später mit sieben Jahren und sieben Monaten Gefängnis. Der Türsteher soll sein Opfer zu Boden geworfen und mit massiven Schlägen und Tritten attackiert haben. Als der Mann versuchte, sich aufzurichten, folgte laut Urteil ein Tritt gegen den Kopf.
Eine Augenzeugin berichtete im damaligen Prozess vom brutalen Verlauf der Auseinandersetzung. Sie beschrieb systematische Gewalthandlungen: Der Türsteher habe in regelmäßigen Abständen – etwa alle fünf Sekunden – zugeschlagen. Während des Angriffs unterbrach er sein Vorgehen, um einen Anruf entgegenzunehmen. „Schatz, ich komme gleich“, habe er am Telefon offenbar seiner Partnerin mitgeteilt. Der Geschädigte habe mehrfach versucht, sich zu befreien, sagte die Zeugin. Bei dem wohl gezielten Tritt gegen sein Gesicht prallte der Kopf laut den Schilderungen hart auf den Asphalt.
Trotz der schweren Verletzungen gelang es dem Opfer, sich noch einmal aufzurichten und einige Schritte zu gehen, bevor es das Bewusstsein verlor. Im Rettungswagen musste der damals 32-Jährige jedoch reanimiert werden. Zwar konnte er die Intensivstation nach zwei Monaten verlassen, wurde aber anschließend in einer Spezialklinik behandelt. Das Schädelhirntrauma führte zu bleibenden Beeinträchtigungen: Der Mann konnte nicht mehr sprechen und war zunächst aufgrund einer schweren Schluckstörung auf künstliche Ernährung durch eine Magensonde angewiesen.
Kölner Clubbetreiberin behinderte Ermittlungen der Polizei
Beim Prozess hatte Verteidiger Martin Bücher eingeräumt, dass seine Mandantin die anschließenden Ermittlungen der Polizei nicht wirklich aktiv unterstützt habe. Ihr sei es aber nicht in erster Linie darum gegangen, den Schläger zu decken, nach dem zu diesem Zeitpunkt noch gefahndet wurde. Denn der habe ihr zwar erzählt, dem Verletzten eine Ohrfeige verpasst zu haben. Gleichzeitig habe der frühere Türsteher ihr aber am Telefon versichert, dem Mann noch aufgeholfen und sich ganz normal von ihm verabschiedet zu haben. Mit den Worten: „Wir klären das noch.“
„Für sie stand im Vordergrund, sich selbst und ihre Mitarbeiter vor weiteren Übergriffen zu schützen“, hatte Anwalt Bücher erklärt. Der Reizgasangriff durch den späteren Geschädigten habe bei den Betreibern alle Alarmglocken schrillen lassen. Spekuliert worden sei über eine geplante Schutzgelderpressung oder die „Übernahme der Tür“.
Die Clubbetreiberin hatte ihren Mitarbeitern danach per WhatsApp eine Art Schweigegelübde auferlegt. Da sie ohnehin von der Unschuld des Ex-Türstehers ausgegangen sei, müsse sie straffrei davonkommen, hatte Bücher argumentiert und daher Freispruch gefordert. Dem folgte das Gericht nicht – der Angeklagten sei bewusst gewesen, dass eine schwere Straftat im Raum gestanden habe. Indem sie der Polizei wichtige Informationen vorenthalten habe, habe sie vorsätzlich gehandelt.
Köln: Das Opfer erhielt hohes Schmerzensgeld
Vor dem Landgericht wurde damals festgestellt, dass der Verprügelte zum Pflegefall wurde und kein normales Leben mehr führen könne. Ihm wurden knapp 500.000 Euro Schmerzensgeld zugesprochen. Ein Freund des verurteilten Türstehers berichtete jedoch, den geschädigten Randalierer am Flughafen gesehen zu haben.
Dieser habe einen Koffer geschoben „und sah nicht nach Pflegestufe 5 aus“. Der Zustand des Mannes muss sich also extrem verbessert haben. Verteidiger Bücher hatte angeregt, den Mann als Zeugen zu vernehmen. Die Richterin im Amtsgericht sah dazu keine Veranlassung.
