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Corona in KölnAlles anders: Das sind die neuen Quarantäne-Regeln

Köln: Das linke Rheinufer im Sonnenlicht

Die Stadt Köln informiert über die neuen Quarantäne-Regeln in der Stadt. Auf dem Foto ist der Kölner Dom am 10. Januar 2022 zu sehen. 

Die Stadt Köln informiert darüber, was ab sofort für Corona-Infizierte und ihre Kontaktpersonen gilt. EXPRESS.de hat die neuen Quarantäne-Regeln für Sie zusammengestellt.

Die neuen Quarantäne-Regeln für Köln: Nachdem auch der Bundesrat den neuen Quarantäne-Regeln am Freitag (14. Januar 2022) zugestimmt hat, setzt die Stadt Köln sie bereits um.

Aktuell informiert die Stadt darüber, was nun für Corona-Infizierte und ihre Kontaktpersonen gilt und unter welchen Voraussetzungen die Quarantäne-Zeiten verkürzt werden können.

Quarantäne in Köln: Nur noch zehn Tage statt 14 Tage in Isolation

In der aktuellen Mitteilung weist die Stadt Köln auf die neuen Quarantäne-Regeln hin. Grundsätzlich müssen Corona-Infizierte in Köln und ihre Kontaktpersonen nur noch zehn statt 14 Tage in Quarantäne. Es gibt die Möglichkeit, sich bereits nach sieben Tagen mit einem PCR- oder Schnelltest freizutesten.

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Besondere Quarantäne-Regeln gelten für Kinder und Jugendliche sowie Beschäftigte in Gesundheits- und Pflegeberufen. Unter anderem können Kinder und Jugendliche als Kontaktpersonen nach fünf Tagen mit einem negativen Test die Quarantäne beenden.

Mit Corona Infizierte, die im Gesundheitswesen arbeiten, können sich nach sieben Tagen ausschließlich mit negativem PCR-Test aus der Quarantäne befreien. Aber nur, wenn sie vorher mindestens 48 Stunden keine Symptome hatten.

Köln: Geboosterte Kontaktpersonen  müssen nicht mehr in Quarantäne

Die große Besonderheit an den neuen Regeln: Alle Kontaktpersonen von Infizierten, die bereits eine Booster-Impfung erhalten haben oder innerhalb der vergangenen drei Monate vollständig geimpft oder genesen sind, müssen gar nicht mehr in Quarantäne.

Die Stadt weist darauf hin, dass diese neuen Regelungen auch für Personen gelten, die sich bereits jetzt infiziert in Quarantäne befinden. Sollten diese bereits eine Ordnungsverfügung erhalten haben, wird diese nachträglich nicht geändert. Auch sie können unter den genannten Umständen ihre Quarantäne vorzeitig mit einem Test beenden. (mj)