Bluttat bei Familien-PicknickCousin (†22) erstochen – Urteil gegen Kölner Schüler (18) gefallen

Ein Angeklagter vor Gericht hält sich einen Ordner vor das Gesicht, um auf Fotos nicht erkennbar zu sein.

Prozessauftakt am Dienstag (18. Oktober 2022) am Kölner Landgericht: Der Angeklagte (18) mit seinem Verteidiger Dersim Coskun.

Weil er seinen Cousin erstochen haben soll, musste sich ein 18-jähriger Kölner vor Gericht verantworten. Jetzt ist das Urteil gefallen.

von Iris Klingelhöfer (iri)

Das Kölner Landgericht hat einen Schüler zu fünf Jahren Gefängnis verurteilt. Der 18-Jährige war des Totschlags an seinem Cousin (22) angeklagt. Laut Urteil hat er diesen bei einem Familienpicknick in Köln-Ostheim erstochen. 

Die Staatsanwaltschaft hatte im Plädoyer sechs Jahre Haft beantragt, die Opfer-Vertreter nicht unter sieben Jahren.

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Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Einem entsprechenden Antrag der Verteidigung hatte der Vorsitzende Richter Ansgar Meimberg beim Prozessauftakt am 18. Oktober 2022 stattgegeben. Nur die engsten Familienangehörigen des Angeklagten (Mutter, Stiefvater, Großeltern) durften im Saal bleiben. 

„Es ist eine Ausnahme“, bekräftigte er. Denn im Grundsatz sei die Hauptverhandlung, auch im Hinblick auf die Schwere des Vorwurfs, öffentlich. Doch der 18-Jährige sei durch besondere psychische Belastungen gekennzeichnet, sei in der Schule von Mobbing betroffen gewesen. Ansgar Meimberg: „Der psychologische Sachverständige hat festgestellt, dass er kaum über Bewältigungsstrategien eines Erwachsenen verfügt.“ Er sei in der Entwicklung verzögert.

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Dennoch hat die Tat viele erschüttert. Während eines Familienpicknicks am 18. Mai 2022 auf einem Spielplatz in Köln-Ostheim soll der 18-Jährige, der erst zehn Tage zuvor volljährig geworden war, seinen Cousin getötet haben. Wegen einer Nichtigkeit. 

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Das spätere Opfer hatte ihn aufgefordert, seinen Klappstuhl freizumachen. Daraufhin soll der 18-Jährige ein Messer gezückt und es dem Cousin in die Brust gerammt haben. Anschließend flüchtete er. 

Laut Anklage wählte der 18-Jährige auf der Flucht selbst noch den Notruf. Doch für seinen älteren Cousin kam jede Hilfe zu spät. Der Messerstich hatte die Lunge verletzt, Haupt- und Lungenschlagader durchtrennt. Er starb wenig später im Krankenhaus – einen Tag vor seinem 23. Geburtstag. 

Der junge Kölner wurde einen Tag nach der Bluttat in Bochum festgenommen. Dort war er offenbar bei Verwandten untergekommen. Er stellte sich freiwillig der Polizei. Das Urteil gegen ihn ist noch nicht rechtskräftig. (iri)