Aufruhr in KölnPolizei muss eingreifen: Corona-Leugner wollen ohne Maske in Gericht

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Das Gerichtsgebäude an der Luxemburger Straße am Freitag (5. Februar) in Köln.

von Markus Krücken (krue)

Köln – Was war da los? Polizei-Einsatz am Amtsgericht auf der Luxemburger Straße am Freitagmorgen (5. Februar).

  • Kölner Amtsgericht: Corona-Leugner verweigern Maskennutzung
  • Kölner Polizei leistet Amtshilfe
  • Elf Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung geahndet

Nach EXPRESS-Informationen soll eine Gruppe von Corona-Leugnern versucht haben, sich ohne Masken Zutritt zu einem Prozess im Gerichtssaal zu verschaffen. Dies hatte schließlich die Amtshilfe der herbeigerufenen Beamten zur Folge.

Corona-Leugner wollen ohne Maske ins Gericht

Eine Sprecherin der Polizei bestätigte EXPRESS den entsprechenden Einsatz: „Die Polizei hat einen Einsatz dort, mehrere Gerichtsbesucher wollten ohne Maske zu einer Verhandlung. In dem Gebäude ist aber Maskenpflicht, die Justizverwaltung hat das Hausrecht und den Zutritt verwehrt. Die Polizei hat daraufhin Amtshilfe geleistet.“

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Die Sprecherin weiter: „Es handelte sich um mehrere Teilnehmer in Grüppchen. Die Beamten haben insgesamt elf Verstöße gegen die Coronaschutzverordnung geahndet, wegen mangelndem Abstand. Es ist ruhig abgelaufen.“

Bei den betroffenen Personen soll es sich um Sympathisanten von Angeklagten in einem Prozess handeln, der sich ebenfalls um die Nichteinhaltung der Coronaschutzverodnung dreht und am Freitagmorgen im Justizgebäude verhandelt werden sollte.

Im Gerichtssaal selbst wurde dieser Prozess aber nach fünf Minuten unter anderem wegen der Vorkommnisse vertagt.

Kölner Amtsgericht: Prozess gegen Corona-Leugner vertagt

Ein Zeuge schildert, worum es bei dem Ganzen geht: Bei einem Spaziergang seien die Angeklagten von der Polizei ermahnt worden, Maske zu tragen. Sie hätten sich aber geweigert.

Es seien Corona-Leugner, die auch einen Antrag gestellt hätten, ohne Maske beim Prozess sein zu dürfen. Und dann zudem einen Befangenheitsantrag gegen den Richter stellten, nachdem dieser den ursprünglichen Antrag abgelehnt hatte. Da dies aber schriftlich erfolgen müsse, habe der Richter keine andere Lösung als die Vertagung gesehen.