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Schluss mit Pavillons & PalettenDrastische neue Regeln für Kölner Außengastro – 800 Plätze weg

Menschen sitzen in Lokalen im Außenbereich unter Sonnenschirmen. Ab diesem Jahr gelten neue, verbindliche Regeln für die Außengastronomie. Lokale in der Altstadt und im Bereich der Deutzer Messe müssen die Vorgaben ab dem 1. Oktober umsetzen.

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Lokale in der Altstadt und im Bereich der Deutzer Messe müssen die Vorgaben ab dem 1. Oktober umsetzen. Ab diesem Jahr gelten neue, verbindliche Regeln für die Außengastronomie.

Aktualisiert

Ab diesem Jahr gelten neue, verbindliche Regeln für die Außengastronomie. Kölner Lokale müssen diese nun umsetzen.

Die roten, blauen und weißen Pavillons vor den Lokalen im Rheingarten der Altstadt sind wohl bald Geschichte. Der praktische Wetter- und Windschutz hat den Gastronomen und Gastronominnen zwar durch die ungemütliche Saison geholfen, doch ihre Tage sind gezählt.

Jetzt steht fest: Solche Pavillons dürfen in der Altstadt und im Bereich Deutz/Messe nur noch bis Ende September stehen, denn ab dem 1. Oktober sind sie komplett tabu. Dies ist im neuen Regelwerk „Köln.Gestaltet.Außengastronomie“ der Stadt Köln festgelegt, einem Handbuch, das in einem mehrjährigen Prozess mit verschiedenen Interessensvertretern und -vertreterinnen erarbeitet wurde.

Außengastronomie Köln: Strengere Auflagen für Altstadt und Messe/Deutz

„Es war ein produktiver Ablauf, wir haben lernen müssen, dass wir nicht allein auf Gottes Erden hier wohnen und nicht alles bestimmen können. Es ist also ein Kompromiss geworden“, sagt Wilhelm Wichert vom Traditionslokal Haxenhaus dem „Kölner Stadt-Anzeiger“. Wichert war von Beginn an bei den rund 15 Treffen dabei.

Von ehemals rund 150 Regelungen gebe es laut Wichert nun nur noch 30 oder 40, was ein Fortschritt sei. Zumal die Gäste mittlerweile die Plätze im Freien bevorzugen. „Vor 30 Jahren wollte noch keiner draußen sitzen“, so Wichert. Trotzdem seien die neuen Auflagen mit erheblichen Kosten und großem Aufwand verbunden.

„Je gepflegter, hochwertiger und besser aufeinander abgestimmt die Außengastronomie im öffentlichen Raum gestaltet ist, desto positiver prägt sie das Stadtbild“, so der Leitsatz im 35-seitigen Gestaltungshandbuch. Die Gastronomiebetriebe der Stadt müssen die Vorgaben stufenweise umsetzen. Zuerst sind die Lokale in der Altstadt und im Bereich Messe/Deutz – der sogenannten „Internationalen Zone“ – an der Reihe.

Im kommenden Jahr folgen dann Betriebe in der stark frequentierten „stadtweiten Zone“, und im Jahr 2028 sollen alle übrigen nachziehen. Die Karte mit den Zonen kann online unter der Bezeichnung „Bedeutungsplan der Stadt Köln“ eingesehen werden.

Wilhelm Wichert, Geschäftsführer des Lokals Haxenhaus.

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Wilhelm Wichert, Geschäftsführer des Lokals Haxenhaus, hier auf einem Archivfoto aus dem Jahr 2021.

Die Stadt begründet das Stufenmodell damit, dass „eine gleichzeitige Umsetzung für die rund 2500 Kölner Gastronomiebetriebe nicht möglich ist“. Dadurch wird ihnen eine Übergangsfrist gewährt. Die neuen Genehmigungen sollen ab Oktober für drei Jahre gültig sein.

Für die internationale Zone gelten dabei die strengsten Auflagen. Auf Plätzen wie dem Heumarkt und dem Alter Markt sind jegliche Wetter- und Windschutzelemente verboten. Für andere Bereiche der Altstadt gilt: Die Elemente müssen durchsichtig sein, dürfen nicht mehr als 25 Kilo wiegen und nicht höher als 1,50 Meter sein.

Generell in allen Zonen verboten sind Plastikstühle, Bierzeltgarnituren, Gaspilze, Stehtische sowie Möbel aus Paletten. In der Altstadt müssen Sonnenschirme zudem fest im Boden verankert sein. Auf diese Regeln hatte man sich im Groben bereits 2025 verständigt.

Auch die Sicherheit von Fußgängern und Fußgängerinnen wird im Gestaltungshandbuch geregelt. Bei Neubauten und umgebauten Straßen muss der Bürgersteig mindestens 1,80 Meter breit frei bleiben, damit Rollstuhlfahrende, Kinderwagen und Passanten genug Platz haben. Im Bestand gilt eine Mindestbreite von 1,50 Meter.

IG Gastro kämpfte für Parkplatz-Nutzung

Maike Block von der Interessensgemeinschaft Gastro zeigt sich insgesamt zufrieden: „Ich fand sehr positiv, dass es diese Partizipationsmöglichkeit gab. Für uns sind die Regeln eine Einschränkung, vor allem was die Flächen angeht, die zugunsten der Fußgänger erweitert wurden. Für manch einen Gastronomen bedeutet das, dass er sehr viel weniger oder gar nichts mehr aufstellen kann“, sagt Block.

Im Gegenzug dürfen Parkplätze nach dem Motto „Sitzen statt Parken“ weiterhin für die Außengastronomie genutzt werden. Als Ausgleich für wegfallende Plätze sei das „wirtschaftlich super wichtig“, so Block.

Die Gastronomen und Gastronominnen haben sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass Wind- und Wetterschutzelemente nicht grundsätzlich verboten wurden. „Die waren von der Stadt erst gar nicht gewünscht, aber Plexiglas-Elemente zusammen mit einem Schirm und Kissen sowie Decken können das Draußensitzen gemütlich machen“, sagt Block. Auch wird begrüßt, dass Farben für Möbel, Schirme und Kissen nicht vorgegeben werden.

Windschutzelemente in der Altstadt: Tische und Stühle dürfen seit Ende letzten Jahres nicht mehr auf den Rasenflächen mit Rheinblick aufgebaut werden.

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Windschutzelemente in der Altstadt: Tische und Stühle dürfen seit Ende letzten Jahres nicht mehr auf den Rasenflächen mit Rheinblick aufgebaut werden.

„Die Gestaltungsfreiheit ist geblieben und das ist super wichtig für uns. So ist es möglich, dass man in der Schaafenstraße zum Beispiel regenbogenfarbene Kissen verwenden kann – was für die Identität Kölns wichtig ist.“ Zwar bedeute „hochwertig“ auch teuer, doch immerhin gebe es nun Planungssicherheit für langfristige Investitionen.

Großer Verlust: Keine Tische mehr auf dem Rasen im Rheingarten

Vier Schirme in den Boden einzulassen, habe allein drei Monate gedauert, berichtet Wilhelm Wichert vom Haxenhaus. Zudem bedauert der Gastronom den Wegfall der zusätzlichen Tische auf den erhöhten Rasenflächen im Rheingarten mit Rheinblick.

Unabhängig vom Gestaltungshandbuch darf dort seit Ende 2025 kein Mobiliar mehr stehen. Bei sieben Lokalen seien das rund 200 Tische und Platz für etwa 800 Personen, schätzt Wichert. Die Stadt bestätigt, dass der Rheingarten auf seinen Wiesen nicht mehr bestuhlt werden könne, da es sich um ein Landschaftsschutzgebiet handelt. Die während der Pandemie gelockerten Auflagen, die zu „erhebliche Schäden“ geführt hätten, seien ausgelaufen.

Für die jungen Betreiber des Delfter-Hauses am Buttermarkt ist der Verlust von 80 ihrer 160 Außenplätze ein spürbarer Einschnitt. „Wir haben das Lokal letztes Jahr im Mai übernommen, da war noch keine Rede davon, dass der Rasen nur noch bis Ende des Jahres bestuhlt werden kann“, klagt Lasse Prumbaum, einer von drei Betreibern, die auch das Augustinerbrauhaus am Heumarkt führen.

Betreiber des Delfter-Hauses zweifelt an neuen Vorgaben

Zudem zweifelt Prumbaum an den neuen Vorgaben für Windschutzelemente: „Es gibt keine transparenten Trennwände, die nur 25 Kilo wiegen. Wir haben mit verschiedenen Herstellern gesprochen, die schützen dann nicht vor Wind, mit der Feuerwehr haben wir auch gesprochen, die sahen keinen Problem darin, wenn die 60 oder 70 Kilo wiegen“, sagt Prumbaum.

Hintergrund des neuen Gestaltungshandbuchs war ein Streit in der Stadt im Frühjahr 2022, der sich an Blumenkübeln auf Terrassen entzündet hatte. Eine amtliche Mitteilung untersagte das Aufstellen, was bei den coronagebeutelten Gastronomen und Gastronominnen für Empörung sorgte. (red)

Dieser Inhalt wurde mit Hilfe von KI erstellt.

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