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Anwalt klärt aufStrafen an Karneval: Autofahren im Kostüm? Schmerzensgeld für Kamelle-Treffer?

Kultanwalt Ingo Lenßen steht am Rande von Dreharbeiten zur Sat.1-Serie «Lenßen übernimmt» im Tiergarten.

Ingo Lenßen (hier im Juli 2021) ist seit vielen Jahren im TV zu sehen, aber auch im echten Leben Anwalt. 

Kölle Alaaf! Tausende Jecke freuen sich darauf, die fünfte Jahreszeit zu feiern. Aber auch hier lauern empfindliche Strafen. TV-Anwalt Ingo Lenßen klärt auf. 

von Simon Küpper (sku)

Der Höhepunkt der diesjährigen Session ist endlich da! Abertausende Menschen feiern in den kommenden Tagen Karneval in Köln. So mancher kann dabei auch mal über die Stränge schlagen.

Welche Strafen lauern beim Feiern? Was ist erlaubt und was nicht? Und kann ich Schmerzensgeld verlangen, wenn ich Kamelle an den Kopf bekomme?

Was ist an Karneval erlaubt, was verboten? TV-Anwalt klärt auf

TV-Anwalt Ingo Lenßen (ab 16. Februar ab 20.15 Uhr mit „Lenßens großer Check“ bei Sat.1 Gold zu sehen, berät anschließend direkt in „Lenßen live – Der Kultanwalt am Telefon“) hat für EXPRESS.de einige rechtliche Fragen rund um Karneval beantwortet.

Alles zum Thema Kostüm

Eines erklärt er vorneweg: „Auch wenn es nur um ein Bußgeld geht, hat die Behörde meist einen Ermessensspielraum, das heißt, Strafen können von bis zu einer gewissen Höhe ausgesprochen werden. In diesem Rahmen sind sie ‚individuell‘.“

Nehmen Sie hier an unserer EXPRESS.de-Umfrage teil:

 Welche Strafen drohen im schlimmsten Fall für...

… kostümiertes Autofahren/Fahrradfahren? Ingo Lenßen: Kostümiertes Fahren ist straflos, wenn das Kostüm die Fahrtauglichkeit nicht beeinträchtigt und das Gesicht des Fahrers erkennbar ist. Das heißt, Masken sind verboten. Wer verstößt, riskiert ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Allerdings stellt sich die Frage, ob ein als Arzt Verkleideter mit FFP2-Maske auch hierunter fällt, wenn er andere Fahrgäste mit sich führt 

... öffentliches Urinieren? Ingo Lenßen: Hier wird ein Bußgeld fällig in Höhe von 35 Euro bis zu 5000 Euro.

… Sex in der Öffentlichkeit? Ingo Lenßen: Kann entweder als Ordnungswidrigkeit, eventuell aber sogar als Strafbarkeit geahndet werden. Fällig wird also entweder ein Bußgeld, eine Geldstrafe, die am Einkommen des Einzelnen berechnet wird, oder gar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr.

… die Zeche prellen? Ingo Lenßen: Ist eventuell Betrug (wenn man von Anfang an nicht vor hat, zu bezahlen), der mit einer Geldstrafe, gemessen am Einkommen des Täters, bestraft wird.

Welche Rechte habe ich, wenn ich von geworfenen Kamellen verletzt werde? Bekomme ich Schmerzensgeld? Ingo Lenßen: Nein, denn man muss damit rechnen, dass bei einem Rosenmontagsumzug Kamelle und anderes von Festwagen geworfen werden.

Welches Recht habe ich, wenn sich jemand auf mich/mein Kostüm übergibt? Ingo Lenßen: Die Reinigungskosten wird der „Übeltäter“ übernehmen müssen.

Was droht, wenn ich betrunken Auto/Fahrrad/E-Scooter fahre? Ingo Lenßen: Es kommt darauf an, was man unter betrunken versteht. Wer über 0,5 Promille Alkohol im Blut hat, dem droht entweder ein Bußgeld, oder eine Geldstrafe wegen einer fahrlässigen oder gar vorsätzlichen Trunkenheitsfahrt. Die Geldstrafe bemisst sich wiederum am Einkommen des Täters. Ein Fahrverbot oder gar ein Führerscheinentzug geht einher.

Und wenn ich dann noch einen Unfall baue? Ingo Lenßen: Dann heißt das Ganze Gefährdung des Straßenverkehrs und wird noch stärker bestraft und der Führerschein wird entzogen.

Was, wenn ich als Fußgängerin oder Fußgänger betrunken einen Unfall provoziere? Ingo Lenßen: Auch Fußgängerinnen und Fußgänger haben sich natürlich entsprechend der Verkehrsordnung zu verhalten. Man denke hier nur daran, dass schon das Betreten der Fahrbahn verboten ist, wenn ein Fußweg vorhanden ist. Und natürlich macht man sich strafbar, wenn man einen Unfall provoziert. Eine solche Provokation, die den Tod von Menschen verursacht, kann zur Bestrafung wegen fahrlässiger oder gar vorsätzlicher Tötung führen. Und da drohen langjährige Gefängnisstrafen.

Gibt es Kostüme, die verboten sind?  Ingo Lenßen: Alle Uniformen, die zu echt aussehen, zum Beispiel Polizei- oder Armeeuniformen, sind verboten. Hier drohen Geldbußen bis zu 10.000 Euro. Auch Kostüme, zu denen Waffen gehören, können problematisch sein, so zum Beispiel Ritter-, Piraten- oder Cowboykostüme, wenn die Waffen echt sind oder täuschend ähnlich sind. Schwierig ist hier manchmal die Grenze, denn Attrappen sind erlaubt.

Kann sich der Einfluss von Alkohol strafmildernd auswirken? Ingo Lenßen: Das ist in Ausnahmefällen möglich, ich würde es jedoch nicht darauf ankommen lassen.