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Schreiben an Künstler„Impf-TÜV": Kölner Festkomitee empfiehlt diese Regel an Karneval

Ein Sitzung im Kölner Karneval.

Damit eine Sitzung (wie hier 2020 im Gürzenich) klappt, werden jetzt auch die auftretenden Personen und ihre Crews in die Pflicht genommen.

In einem Schreiben an die Künstler, Gesellschaften und Tanzgruppen wendet sich das Festkomitee Kölner Karneval an die Auftretenden.

von Bastian Ebel (bas)

Köln. Nicht mehr lange, dann hat Köln seine fünfte Jahreszeit wieder. Damit trotz Corona auch alles in geregelten Bahnen läuft, erhielten die Künstler auf den Bühnen in diesen Tagen ein Schreiben des Festkomitees. Der Inhalt: So soll die Session auch für Künstler klappen! Deshalb nimmt FK-Vize und Justiziar Joachim Wüst auch die Künstler (dazu zählen auch Tanzgruppen, Roadies und Co.) in die Pflicht:

„Im Moment gehen das Festkomitee und viele Karnevalgesellschaften davon aus, dass zumindest Geimpfte und Genese wieder uneingeschränkt miteinander feiern dürfen“, heißt es in dem Brief. „Dabei ist es elementar wichtig, dass die Akteure auf der Bühne zu 100 Prozent den gleichen Voraussetzungen entsprechen.“ Denn alle trügen eine besondere Verantwortung für den Karneval.

Deshalb schlägt das Festkomitee in Köln jetzt einen „Impf-Tüv“ für die Auftretenden vor. „Nach der aktuellen Coronaschutzverordnung sind die Nachweise einer Immunisierung beim Zutritt zu den Einrichtungen und Angeboten von den für diese Einrichtungen und Angeboten verantwortlichen Personen oder ihren Beauftragten zu kontrollieren.“

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Kölner Karneval: Band-Leader sollen Mappe mit 2G-Nachweis mitführen 

Um aufwendige Kontrollen zu vermeiden, sollen die jeweiligen Tanzgruppenleiter oder Band-Leader von allen beteiligten Mitgliedern die Nachweise über Impfung oder Genesung in einer Mappe sammeln, diese Mappe dann bei sich führen und gegebenenfalls vorzeigen können.

„Wenn er die jeweiligen Dokumente einmalig in der Session geprüft hat, muss der Korpskommandant, Tanzgruppenleiter, Leiter der Band bzw. Redner dem jeweiligen Veranstalter nur offiziell mitteilen, dass er die Kontrolle im Auftrag des Veranstalters durchgeführt hat und alle Tanzgruppenmitglieder bzw. aufziehenden Korpskameraden bzw. Bandmitglieder und Rowdies bzw. Fahrer und er selbst 2G erfüllen“, heißt es weiter.

Zudem müssten alle Mitwirkenden für Stichproben-Kontrollen immer ihren Personalausweis dabei haben. Das Festkomitee ist sich aber sicher: „Da gerade im Umfeld des Karnevals aber die meisten Personen längst geimpft oder genesen sind, sollte es sich hier nur um Einzelfälle handeln, sodass die Abwicklung der Corona-Kontrollen der Akteure auf der Bühne für alle Beteiligten wie oben beschrieben ohne großen Aufwand vor Ort abgewickelt werden kann.“