Heli-Foto von Lambrecht-SprossKölner Gericht mit wichtigem Beschluss nach Eilantrag

Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht (M r, SPD) begrüßt beim Besuch vom Lufttransportgeschwader 62 im niedersächsischen Wunstorf Oberst Christian John (M l).

Verteidigungsministerin Christine Lambrecht nahm ihren Sohn mit einem Bundeswehr-Helikopter mit. Hier steigt sie am 2. Mai 2022 im niedersächsischen Wunstorf aus einem Helikopter und begrüßt Oberst Christian John. 

Ein Instagram-Post des Sohnes von Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht und ein Journalist, der vergeblich nachhakte: Jetzt hat das Kölner Verwaltungsgericht einen wichtigen Beschluss gefasst.

Der Fall schlägt weiter hohe Wellen. Im Frühjahr flog Bundesverteidigungsministerin Christine Lambrecht in einem Hubschrauber der Bundeswehr zu einem Diensttermin nach Norddeutschland und nahm ihren Sohn (21) mit. Der lud wenig später ein Foto auf seinem damals öffentlich einsehbaren Instagram-Account hoch, das ihn augenscheinlich in diesem Hubschrauber zeigt. 

Ein Journalist hatte dazu Fragen, bekam aber keine Antworten. Daraufhin stellte er einen Eilantrag beim Kölner Verwaltungsgericht. Das gab am Mittwoch (24. August) seinen Beschluss bekannt. 

Kölner Gericht entscheidet über Auskunftspflicht gegenüber Presse

„Das Bundesverteidigungsministerium muss der Presse Auskunft über Details zu Entstehung und Veröffentlichung eines Fotos erteilen, das den Sohn von Ministerin Lambrecht in einem Hubschrauber der Bundeswehr zeigt“, heißt es. 

Das Foto entstand augenscheinlich in jenem Hubschrauber, der die Ministerin und ihren Sohn am 13. April 2022 von Berlin nach Ladelund beförderte. Die Ministerin besuchte sodann das Bataillon Elektronische Kampfführung 911 in rund 15 Kilometer entfernten Stadum. Nach dem Truppenbesuch reiste sie mit ihrem Sohn in einem Auto zur nahegelegenen Insel Sylt, um dort den Osterurlaub zu verbringen. 

Journalist mit Fragen zu Entstehung des Fotos des Lambrecht-Sprosses 

Der Journalist wollte vom Bundesverteidigungsministerium wissen, welcher zeitliche Abstand zwischen der Buchung des Hotels auf Sylt und der Terminierung des Truppenbesuchs lag. Ferner wollte er wissen, welche Kenntnisse die Ministerin über die Entstehung des Fotos und seine Veröffentlichung hatte – insbesondere, ob die Ministerin das Foto selbst angefertigt hatte. 

Das Ministerium lehnte eine Beantwortung im Wesentlichen mit der Begründung ab, eine Auskunft sei ausgeschlossen, weil diese allein die Ministerin als Privatperson betreffe. Daraufhin stellte der Journalist den Eilantrag und hatte damit Erfolg. 

Journalist mit Erfolg vor Kölner Verwaltungsgericht

Zur Begründung hat das Kölner Gericht ausgeführt: Ein Auskunftsanspruch über den Zeitpunkt der Hotelbuchung ist ausgeschlossen, weil es sich um eine Privatangelegenheit der Ministerin handelt. Anders liegt der Fall jedoch bei den Fragen zur Entstehung und Veröffentlichung des Fotos.

„Aus dessen Gesamtkontext ergibt sich ein hinreichender dienstlicher Bezug zur Bundeswehr: Die Anreise der Ministerin zu einem Truppenbesuch unter Inanspruchnahme eines Bundeswehrhubschraubers bildete den dienstlichen Rahmen, innerhalb dessen das Foto entstanden ist. Erst durch die Inanspruchnahme von Ressourcen der Bundeswehr und von Befugnissen, die der Ministerin als Behördenleiterin zustehen, konnte das Bild entstehen“, so die Begründung.

Kölner Gericht mit klarem Beschluss zu Lambrecht-Privatsphäre

Insoweit habe zudem das Informationsinteresse der Presse Vorrang gegenüber dem Schutz der Privatsphäre. Und weiter: „Die streitigen Fragen zielen nicht auf eine Informationsgewinnung zu besonders sensiblen Bereichen der Privatsphäre. Zudem muss sich die Ministerin entgegenhalten lassen, dass sie selbst durch die Mitnahme ihres Sohnes in einem Bundeswehrhubschrauber ihre privaten Belange mit der Wahrnehmung ihrer Amtsgeschäfte verwoben hat.“

Gegen den Beschluss des Kölner Verwaltungsgerichts können die Beteiligten Beschwerde einlegen, über die das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden würde. (red)