Mann (49) nach Flug verhaftetAirport Köln/Bonn: Fall aus 1995 plötzlich wieder hochaktuell

Polizist im Flughafen Köln/Bonn.

Am Flughafen Köln/Bonn, hier ein Symbolfoto aus dem Jahr 2016, wurde ein 49-Jähriger verhaftet.

Vor 27 Jahren das Gesetz gebrochen, vor 17 Jahren zur Fahndung ausgeschrieben. Dieser Uralt-Fall der Justiz konnte in Köln nun doch noch geklärt werden.

Ganze 17 Jahre auf der Flucht vor dem Gesetz. Und jetzt, scheinbar wie aus dem Nichts, doch noch in die Arme der Polizei gelaufen. Das ist die Bilanz im Fall eines schweren Raubes, von dem die Bundespolizei nun berichtet. Unglaublich: Die Tat reicht zurück bis in deutsche D-Mark-Zeiten!

Am Mittwochabend (2. Februar), so berichtet die Bundespolizei am Donnerstag, sei ein 49-jähriger Mann am Flughafen Köln/Bonn festgenommen worden. „Die Polizisten hatten ihn nach seiner Ankunft aus Mallorca kontrolliert und einen Fahndungsabgleich durchgeführt, der einen Untersuchungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Köln zutage brachte“, erklärt Sprecher Christian Tiemann.

Flughafen Köln/Bonn: Mann (49) nach 17 Jahren Fahndung verhaftet

Die Staatsanwaltschaft hatte den Mann zur Fahndung ausgeschrieben, wegen einer Tat aus dem Jahr 1995! Bereits seit 2005, seit mittlerweile 17 Jahren, wurde der Mann gesucht.

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Damals soll er, gemeinsam mit einem Komplizen, eine Hotelangestellte mit einem Messer bedroht und 2150 D-Mark sowie 100 US-Dollar aus dem Geldfach der Rezeptionstheke eines Hotels entnommen haben. Seitdem wurde er wegen schweren Raubes gesucht.

Gerichtsverhandlung in Köln: 49-Jähriger wird verurteilt

Warum war er nun in Köln? „Im Zuge der Festnahme und Einlieferung ins Polizeigewahrsam konnte der Gesuchte eine Ladung vor das Amtsgericht Köln vorweisen“, so Tiemann. Nach einer Nacht in Gewahrsam wurde er also zur Verhandlung gebracht, die allerdings keinen guten Ausgang für den 49-Jährigen nahm.

Der Angeklagte wurde schuldig gesprochen. Er wurde wegen schweren Raubes in einem minderschweren Fall zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Der Haftbefehl konnte damit aufgehoben werden. (tw)